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Moderate Lohnerhöhungen in der Landwirtschaft

Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich auf eine Bundesempfehlung Landwirtschaft geeinigt. Die Details.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Landwirtschaft sollen die Löhne und Gehälter der regionalen Entgelttarifverträge ab 1. Januar 2024 um 3,9 % und ab 1. Januar 2025 um weitere 3,8 % angehoben werden. Das sieht die Bundesempfehlung Landwirtschaft vor, auf die sich der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) verständigt haben.

Danach erhalten die Beschäftigten zusätzlich mit den Vergütungen für die Monate März und Dezember 2024 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie, die für Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer jeweils 350 € beträgt und bei Teilzeitbeschäftigten anteilig gewährt wird. Da die Tarifhoheit bei den Mitgliedsverbänden des GLFA liegt, müssen die Inhalte der Bundesempfehlung nun zügig in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umgesetzt werden.

Keine Vorschläge für Ausbildungsvergütungen

Wie aus der Bundesempfehlung weiter hervorgeht, bleibt es in der untersten Lohngruppe in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung bei einer Entlohnung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.

In diese Lohngruppe fallen Arbeiten, die meist saisonal ausgeübt werden und weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern. Diese Aushilfskräfte erhalten künftig eine Prämie in Höhe von 30 € je voll gearbeitetem Monat, wenn sie einen auf mindestens 10 Wochen befristeten Arbeitsvertrag nicht vorzeitig beenden.

Die Bundesempfehlung enthält keine Vorschläge für die Anpassung der Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen. Die werden auf Länderebene verhandelt. Die Bundesempfehlung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und endet am 31. Dezember 2025. Die bisherige Bundesempfehlung läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Ausgewogenes Ergebnis

Im Jahr 2023 habe man aufgrund der gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € in vielen Regionen die Löhne in der Landwirtschaft deutlich anheben müssen, sagt der Präsident des Gesamtverbandes, Hans-Benno Wichert. Diese Erhöhungen müssten in vielen Betrieben noch verarbeitet werden. Deshalb seien die nun beschlossenen Erhöhungen, ähnlich der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen moderat ausgefallen sei.

Man habe aber nicht außer Acht gelassen, dass die Beschäftigten, wie die Arbeitgeber weiter mit gestiegenen Preisen zu kämpfen haben. Deshalb habe man zur Unterstützung der Beschäftigten die Zahlung von zwei Inflationsausgleichsprämien vereinbart.

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