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topplus Tipps für die Ausschreibung

Biogas: Mit der richtigen Strategie in die Ausschreibung

Immer mehr Biogasanlagen kommen an das Ende ihrer EEG-Laufzeit. Gleichzeitig sinkt das Volumen bei den Ausschreibungen. Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl gibt Tipps für die Gebotsplanung.

Lesezeit: 7 Minuten

In der Biogasbranche nimmt der Konkurrenzdruck zu: Die „geburtenstarken“ Jahrgänge ab 2005 erreichen jetzt das Ende ihrer EEG-Laufzeit. Wer nach 20 Jahren EEG eine zehnjährige Verlängerung anstrebt, muss sich in einem Ausschreibungsverfahren um einen Zuschlag für die Vergütung bemühen. Das Problem dabei: Schon die letzte Ausschreibung im Jahr 2023 war dreifach überzeichnet: Bei knapp 300 MW Ausschreibungsmenge gingen Gebote für über 900 MW ein. Wer nicht zum Zuge gekommen ist, wird es bei der Ausschreibung am 1. April noch einmal versuchen. Dazu kommen alle neuen Bieter. Und das sind viele. Denn nach Einführung des Nawaro-Bonus im EEG 2004 stiegen die Neuzulassungen rapide an: Von 2004 auf 2005 um 600 Anlagen und knapp 300 MW, von 2005 auf 2006 um knapp 800 Anlagen und 550 MW. Einen ganz großen Sprung gab es dann 2009 mit 1300 neuen Anlagen.   

Gute Vorbereitung nötig

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Gleichzeitig sinkt das Ausschreibungsvolumen 2024 gegenüber dem Vorjahr um 100 auf nur noch 500 MW. Es ist damit vorherzusehen, dass die Ausschreibungen wieder massiv überzeichnet sein werden. „Wer sich beteiligen will, muss sich also gut vorbereiten“, rät Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl von der Kanzlei Paluka aus Regensburg.

Zur Vorbereitung zählt er nicht nur eine sehr sorgfältige Gebotserstellung. Denn schon kleine formale Fehler wie eine falsche Schreibweise von Firmennamen oder Adresse können zum Ausschluss führen. Von den 892 Geboten bei der jüngsten Ausschreibung wurden so immerhin 32 aufgrund von Formfehlern nicht zugelassen. Zudem sind sehr viele Gutachten und Nachweise erforderlich, die alle vorliegen müssen wie ein Umweltgutachten, das sich auf den Flexzuschlag bezieht oder ein Hocheffizienznachweis für die BHKW.

Aber auch die richtige Strategie gehört für Loibl zur Vorbereitung. Dabei geht es um diese Fragen:

  • Kommt die Ausschreibung für mich infrage?

  • Wie lautet mein Konzept?

  • Wann nehme ich am besten teil?

Kommt die Ausschreibung für mich infrage?

Wer die zehnjährige Verlängerung anstrebt, muss dafür bestimmte Vorgaben erfüllen:

  • Die Anlage erhält nur noch Geld für den Strom, den sie mit 45 % der installierten Leistung erzeugt. Das bedeutet: Sie muss knapp doppelt überbaut sein.

  • Die Anlage muss an 1000 Stunden im Jahr (genau heißt es: „an 4000 Viertelstunden“) 85 % ihrer installierten Leistung erfüllen. Das bedeutet, dass alle installierten BHKW auch über einen längeren Zeitraum produzieren können müssen.

  • Der Substratmix darf nur noch zu 35 % aus Mais bzw. Getreidekorn bestehen. Gemeint sind fast alle Maisvarianten außer Maisstroh.

  • Der Höchstgebotswert liegt 2024 bei 19,83 ct/kWh für bestehende Anlagen. Im Jahr 2025 ist er – wenn die BNetzA nicht wieder erhöht - bei 17,85 ct/kWh. Dazu kommen 65 €/kW Flexzuschlag.

„Wer noch nicht flexibilisiert hat und bei dem das EEG-Ende kurz bevorsteht, wird es schwer haben. Denn er braucht bis zum Wechsel in die neue Vergütung die Genehmigung z.B. für zusätzliche BHKW“, sagt Loibl. Damit wird eine kurzfristige Teilnahme nicht nur aus Zeitgründen knapp. Der Betreiber muss über die 65 €/kW Flexzuschlag die Investitionen in zehn Jahren finanzieren. Neben den Preisen für die BHKW sind auch die Netzanschlusskosten erheblich gestiegen. Wer jetzt ein neues BHKW anschafft, muss als BImschG-Anlage auch die Abgasgrenzwerte der 44. BImSchV einhalten. „Damit ist auch die Anschaffung eines SCR-Kats Pflicht“, zählt Loibl weiter auf.

Mit der Überbauung ist häufig auch ein Wechsel vom Baurecht ins Bundesimmissionsschutzgesetz verbunden. Damit muss der Betreiber viele, zum Teil neue Vorgaben einhalten und teilweise auch Investitionen nachholen, weil dann der Bestandsschutz aufgehoben ist. Denn Bestandsanlagen, die in die neue Förderperiode wechseln, gelten automatisch als „Neuanlage“ und müssen alle Vorgaben des EEG 2023 erfüllen. Neben dem Maisdeckel gehören dazu:

  • Ein Umweltgutachten über die technische Eignung des  doppelten Überbaus,

  • die hydraulische Verweilzeit im gasdichten System beträgt 150 Tage,

  • Zündstrahl-BHKW dürfen nur noch mit Biodiesel, nicht mehr mit Heizöl als Stützfeuerung betrieben werden.

Einige Betreiber überlegen, die Anlagenleistung einfach auf 45 % zu drosseln, um die Überbauungsvorgabe zu erfüllen. „Aber hier muss man genau rechnen, da die Fixkosten für die Anlage ja gleichbleiben. Wer dann weniger als die Hälfte der Strommenge produziert, muss schon sehr gute Erlöse am Markt erwirtschaften, damit sich das rechnet“, sagt der Anwalt.

Wer heute überwiegend Mais einsetzt, wird sich auch mit dem Maisdeckel sehr schwertun. Zwar muss er diesen erst beim Wechsel in die neue Förderperiode einhalten. Dennoch muss die Anlage technisch und logistisch auf den Wechsel vorbereitet sein. Auch das kann erhebliche Investitionskosten nach sich ziehen. Ein weiteres Problem ist der Höchstgebotspreis. „Wer heute 19 ct/kWh Vollkosten hat und keine Wärme verkaufen kann, ist quasi chancenlos. Denn man muss mit steigender Inflation und weiterwachsenden Kosten für Rohstoffe und zusätzlichen Investitionen rechnen, die nur über Zusatzerlöse aufgefangen werden können“, warnt Loibl.

Wichtige Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung sind also:

  • Die Anlage ist bereits flexibilisiert.

  • Der Maisdeckel lässt sich wirtschaftlich einhalten.

  • Die Vollkosten für die Stromerzeugung liegen bei 17 ct/kWh und darunter.

  • Es sind keine erheblichen Nachinvestitionen nötig, um aktuelle Vorgaben einzuhalten.

Wie lautet mein Konzept?

Wer sich für eine Teilnahme entschieden hat, sollte ein schlüssiges Gesamtkonzept entwickeln.

Dazu gehören folgende Überlegungen:

  • Kann ich noch in der Restlaufzeit flexibilisieren, um mit der verbleibenden Flex-Prämie zumindest einen Teil der Investitionskosten zu finanzieren? Die Flexprämie in Höhe von 130 €/kW für die zusätzlich installierte Leistung gibt es nur in der ersten Förderperiode, also maximal bis zum Ende der EEG-Laufzeit.

  • Kann ich höhere Wärmeerlöse verlangen oder mir zusätzliche Wärmequellen erschließen, z.B. über den Bau eines neuen Satelliten-BHKW? „Das hätte den Vorteil, dass es als neue Anlage gilt, für die der Betreiber 20 Jahre lang eine Vergütung bekommt“, erklärt der Anwalt.

  • Kann ich meine Substratkosten senken, in dem ich auf kostenlose oder günstigere Substrate wie Wirtschaftsdünger umsteige? Hier lässt das EEG 2023 wesentlich mehr Freiheiten als frühere Gesetze. „Zudem könnte man beim Wechsel von Energiepflanzen auf Wirtschaftsdünger möglicherweise auf teure Pachtflächen verzichten, wenn das die Nährstoffbilanz zulässt“, sagt Loibl.

  • Lassen sich die Stromerlöse steigern, in dem man fahrplanoptimiert fährt oder den Betrieb vom Sommer auf den Winter verlagert?

„Für die Planung der letzten Jahre im EEG und den zehn Jahren Folgelaufzeit sollte der Betreiber also auf jeden Fall ein schlüssiges Gesamtkonzept haben und alle Chancen und Risiken einkalkulieren“, rät Loibl.

Wann nehme ich am besten teil?

Laut EEG kann man fünf Jahre vor Ablauf der EEG-Laufzeit frühestens teilnehmen. „Grundsätzlich gilt: Eine frühe Teilnahme erhöht die Chance zur Wiederholung, wenn man bei einer Runde leer ausgegangen ist“, sagt Loibl. Aber – anders, als bei der Wind- oder Solarenergie – ist man an einen Zuschlag gebunden, kann ihn also nicht wieder zurückgeben. Wer also sehr früh einen Zuschlag erhält, muss damit bis zu 15 Jahre auskommen – ohne Ausgleich für steigende Kosten und Inflation. „In die Überlegung einbeziehen sollte man auch, dass wir im Herbst 2025 Bundestagswahlen haben und danach vielleicht eine neue Regierung am Start ist, die Biogasanlagen stärker fördern könnte“, sagt Loibl.

Für den richtigen Zeitpunkt gibt es laut Loibl keinen Königsweg. Grundsätzlich hat er aber Tipps für die Abwägung.

Für eine frühe Teilnahme spricht:

  • Der Maisdeckel sinkt ab 2026 von 35 auf 30 %. Wer vorher einen Zuschlag erhält, sichert sich also einen höheren Maisanteil.

  • Die Zahl der Ausschreibungstermine sinkt 2026 von zwei auf nur noch einen. Damit haben Betreiber nur noch einmal im Jahr die Chance zur Teilnahme.

  • Der Zuschlagswert sinkt von Jahr zu Jahr (nach aktuellem EEG).

  • Ein früher Zuschlag erleichtert die Verhandlungen mit der Bank um die Finanzierung von zusätzlichen Investitionen.

Gegen eine frühe Teilnahme spricht:

  • Man legt sich auf einen Zuschlag fest. Sollte es mit einer neuen Bundesregierung Verbesserungen im EEG geben, profitiert man davon nicht.

  • Man legt sich auf eine Leistung fest. Ob diese beim Wechsel in die neue Förderperiode noch passt, ist auch nicht sicher. „So kann es sein, dass ein BHKW, das man fest eingeplant hat, in fünf Jahren beim Wechsel gar nicht mehr läuft“, nennt Loibl ein Beispiel.

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