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Hohe Energiekosten

Jetzt noch Heizkostenzuschuss beantragen: Frist endet am 20. Oktober

Nur noch bis zum 20. Oktober ist es möglich, einen Antrag für die Heizkostenhilfe für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas zu stellen. Es geht um hohe Kosten aus 2022. Maximal gibt es 2.000 € Erstattung.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Mai 2023 konnte in allen Bundesländern ein Heizkostenzuschuss für hohe Kosten beim Heizen mit Holz, Öl oder anderen „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ im Jahr 2022 gestellt werden. Am 20. Oktober 2023 endet nun die Antragsfrist bundesweit.

Bei den Hilfen geht es um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu besonders stark gestiegenen Kosten für Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Privathaushalte können damit rückwirkend für den Kauf im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) entlastet werden. Die maximale Entlastungshöhe soll bei 2.000 € pro Haushalt liegen.

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Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen

Das Land Hamburg stellt für 13 Bundesländer eine gemeinsame Antragsplattform zur Verfügung. Die gemeinsame Antragsplattform für diese Bundesländer ist über den Link https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.

Unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ steht ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein Hilfeanspruch besteht. Die Kasse Hamburg rechnet je nach tatsächlichem Antragsvolumen nach Eingang des Antrags mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen.

Bayern und NRW mit eigenem Antragsverfahren

Bayern und Nordrhein-Westfalen betreiben ein jeweils eigenes Antragsverfahren. Anträge in Bayern können auf der Webseite https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/ gestellt werden.

Die Antragsstellung in NRW muss online erfolgen unter: www.heizkostenhilfe.nrw

Nicht rückzahlbare Zuschüsse bei Verdoppelung der Kosten

Bei den Hilfen geht es um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu besonders stark gestiegenen Kosten für Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks.

Ob Privathaushalte einen Anspruch auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu ihren Heizkosten für 2022 haben, hängt von dem Preis ab, den sie beim Kauf gezahlt haben. Es werden nur Kosten, die über eine Verdopplung gegenüber 2021 hinausgehen, berücksichtigt. Erstattet werden dann 80 % der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Privathaushalte rückwirkend für den Kauf im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) entlastet werden können. Die maximale Entlastungshöhe soll bei 2.000 € pro Haushalt liegen. Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze bei 100 €.

Die Förderhöhe berechnet sich anhand der Formel:

𝑍𝑢𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠=0,8 𝑥 (𝑅𝑒𝑐ℎ𝑛𝑢𝑛𝑔𝑠𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 2022−2 𝑥 𝑅𝑒𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑥 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑚𝑒𝑛𝑔𝑒)

Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten:

  • Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.), 60 ct/l (zzgl. USt.)
  • Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.), 48 ct/l (zzgl. USt.)
  • Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.), 22 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.), 9 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.), 26 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Scheitholz: 85 €/Rm(inkl. USt.), 79 €/Rm(zzgl. USt.)
  • Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.), 30 ct/kg (zzgl. USt.)

Im Antragsverfahren sollen folgende Nachweise nötig sein: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden u.a. über die Antragsvoraussetzungen.

Eigentümer müssen Anträge stellen

Eigentümer von Heizungen können die Hilfen direkt beantragen. Für Mieter, deren Wohnung mit den genannten Energieträgern beheizt wird, ist der Vermieter als „Zentralantragstellender“ antragsberechtigt und muss die erhaltene Härtefallhilfe an seine Mieter weitergeben.

Weitere Informationen und Bedingungen für die Heizkostenhilfe für Öl, Holzpellets und Flüssiggas für Privatleute stellen die Bundesländer auf folgenden Seiten zur Verfügung:

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