Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Klimaschutz-Programm 2023 beschlossen. Mit den darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen will die Bundesregierung bis zu 80 % der immer noch bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen.
Neben den bereits beschlossenen und angelaufenen Vorhaben wie Novellen des EEG, des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Gebäudeenergiegesetzes wurden weitere Maßnahmen in den Sektoren Energie, Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft vereinbart.
In den kommenden Jahren steht demnach der Ausbau eines Wasserstoffnetzes auf der Tagesordnung sowie ein umfangreicher Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze für die Stromversorgung. Mit den Klimaschutzverträgen und der Erarbeitung der Carbon-Management-Strategie will die Bundesregierung die Industrie klimaneutral machen und mit dem Deutschland-Ticket die Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs stärken.
Artenschutz und C-Speicherung verbinden
In der Landwirtschaft setzt die Ampel insbesondere auf das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz, mit dem der Schutz der natürlichen Kohlenstoffsenken mit dem Schutz der Biodiversität verknüpft werden soll.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen geplant:
- Klima- und tiergerechte Nutztierhaltung und nachhaltige Lebensmittelkette
- Verbesserte Datenverfügbarkeit bei der landwirtschaftlichen Düngung
- Prüfung der Anpassung von Qualitätsparametern zur Backweizenbewertung und der Etablierung bei der aufnehmenden Hand zur Einsparung von Stickstoff-Qualitätsgaben bei der Backweizenerzeugung
- Weiterentwicklung des Förderprogramms zur Erhöhung der Energieeffizienz
- Erarbeitung einer Ernährungsstrategie der Bundesregierung
- Weitere Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
Im Sektor Landwirtschaft sollen zudem die bereits laufenden erfolgreichen Maßnahmen zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes fortgeführt und verstetigt werden. Dies gilt insbesondere für die weitere Reduzierung der Emissionen aus der Düngung sowie aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Mittelkürzung bei energetischer Nutzung von Wirtschaftsdünger?
Dabei irritiert allerdings, dass die im Klimaschutzprogramm 2023 geplanten Verpflichtungsermächtigungen zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdünger in den Folgejahren gesperrt sind. Gleiches gilt für Zuschüsse zum Humusaufbau. Ob für die beiden Fördermaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 Mittel zur Verfügung stehen werden, hängt somit von der keinesfalls sicheren Freigabe durch das Bundesfinanzministerium ab.
Noch schwerer ins Gewicht fällt, dass die Gesamtsumme der Zuschüsse aus dem Energie- und Klimafonds für energetische Nutzung von Wirtschaftsdünger und zur Emissionsminderung beim Wirtschaftsdünger-Management in der aktuellen Förderperiode laut Oppositionskreisen gegenüber früheren Plänen um über 40 % auf nur noch 35 Mio. € sinkt.
Windkraftausbau soll beschleunigt werden
Relevant für den Agrarsektor sind auch die bereits feststehenden Pläne zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Dies betrifft insbesondere das Windenergieflächenbedarfsgesetz und flankierende Änderungen des BauGB, BNatSchG, ROG: Eine Flächenzielvorgabe von 2 % für Windenergie an Land bis 2032 einschließlich konkreter Flächenziele für die Bundesländer. Zudem wurden bereits Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, z.B. zur naturverträglichen Windenergie-Ausbau umgesetzt.
Der Landwirtschaftssektor hält seine im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele derzeit (im Gegensatz zu anderen Branchen) umfassend ein. Im Jahr 2022 belief sich der Ausstoß von Treibhausgasen aus der Landwirtschaft auf 61,6 Mio. t CO2-Äquivalente, das waren 6,4 Mio. t weniger als vorgesehen. Bis 2030 soll der jährliche Ausstoß auf 56 Mio. t CO2-Äquivalente sinken.