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Jäger gegen Waldbesitzer: Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz erhitzt die Gemüter

Jäger in RLP fordern einen partnerschaftlichen Waldpakt statt Verstaatlichung und Gängelung. Sie werfen er Politik schwere fachliche und juristische Mängel vor.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) fordern die Landesregierung in Mainz auf, den vorliegenden Regierungsentwurf für ein neues Landesjagdgesetz vollständig zurückzuziehen.

Vor mehr als 400 Teilnehmern einer Sonderdelegiertentagung in Neuwied machten die Präsidenten der beiden Jagdverbände am 18. August klar, dass der Entwurf Jäger gängelt, den Tier- und Artenschutz aushöhlt und einen wildtierfeindlichen Waldbau forciert. Vor Ort waren LJV-Delegierte, Vertreter weiterer betroffener Landnutzerverbände sowie Gäste aus ganz Deutschland – darunter Präsidiumsmitglieder aller Landesjagdverbände unter dem Dach des DJV.

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Resolution gegen Jagdgesetzentwurf einstimmig verabschiedet

Die Delegierten verabschiedeten auf der Versammlung in Neuwied eine Resolution gegen den Regierungsentwurf einstimmig. Darin bekennt sich der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz ausdrücklich zur Verantwortung für einen ökologischen Waldumbau.

Statt Verstaatlichung und behördlichen Sanktionen soll es allerdings einen partnerschaftlichen Waldpakt mit Anreizsystemen geben. Aufgerufen dazu sind Grundeigentum, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Gesellschaft. Der Landesjagdverband warnte vor den großen Gefahren für Grundstückseigentümer durch den vorliegenden Gesetzentwurf: Es drohen vermehrt staatliche Eingriffe statt gelebter Privatautonomie der Beteiligten vor Ort.

Jäger drohen mit Großdemo in Mainz

Der Landesjagdverband zeigte sich in Neuwied enttäuscht über das Ergebnis einer 2-jährigen Vorbereitungsphase mit Verbänden und Jagdbehörden. Die schweren fachlichen und juristischen Mängel des Entwurfs wird der LJV jetzt detailliert aufarbeiten und fordert das zuständige Staatsministerium mit der Resolution auf, bis Mitte November 2023 Stellung zu beziehen. Sollte die Politik keine Einsicht zeigen, sind weitere Proteste geplant – bis hin zu einer Großdemonstration in Mainz.

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Wildtierschutz Deutschland: "Entwurf nicht verfassungskonform"

Gegenwind kommt auch vom Verein Wildtierschutz Deutschland. Dieser erinnert daran, dass der Tierschutz seit 2002 ein verfassungsrechtliches Gewicht in Deutschland hat. Das Staatsziel Tierschutz gilt gleichrangig wie der Schutz des Eigentums und der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen. Bei sämtlichen gesetzgeberischen Maßnahmen und Tätigkeiten sei er zu berücksichtigen.

Die Änderung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz breche mit den von der Landesregierung selbst gesteckten Tierschutzzielen, heißt es. Der Vegetation, hier explizit Bäumen, werde ein höherer Schutzstatus zugeschrieben als Tieren, insbesondere den großen Pflanzenfressern wie dem Reh- und dem Rotwild.

So seien im Entwurf die Passagen zur "Erhaltung eines gesunden Wildbestandes und seiner natürlichen Lebensgrundlagen" gestrichen. Stattdessen liege der Fokus auf "im öffentlichen Interesse liegenden Zielsetzungen". „Das mag für die Holzgewinnung zutreffen, allerdings liegt es nicht im Interesse der Gesellschaft, Wildtiere trotz alternativer Möglichkeiten aus ihrem Lebensraum zu entfernen unter dem Vorwand, die Bevölkerung vor dem Klimawandel zu schützen“, so die Tierschützer.

Sie wünschen sich, dass weiter eine Verhältnismäßigkeit zwischen den Grundwerten des Eigentums, der Umwelt und des Tierschutzes gewahrt bleibt. Ein Umdenken der Forstwirtschaft sei erforderlich, damit die Argumentation über den Wald als Klimaretter glaubwürdig ist, heißt es.

Die Jagdzeit bis Ende Januar auf wiederkäuende Huftiere ist laut Wildtierschutz Deutschland wildbiologisch nicht zu vertreten. Nach wie vor habe wiederkäuendes Schalenwild in den Wintermonaten seine Überwinterungsstrategie durch einen verlangsamten Stoffwechsel. Wird dieser "Energiesparmodus" durch Jagddruck, Unruhe oder gar Bewegungsjagden durchbrochen, erhöht sich der Nahrungsbedarf durch Flucht und damit verbundenen Energiebedarf, argumentieren die Kritiker. Die daraus resultierenden Bewegungen des Wildes würden zusätzlich dem Wald durch erhöhte Nahrungsaufnahme in der nahrungsarmen Zeit schaden.

Längere Jagdzeiten preiswerter als Schutzmaßnahmen für Bäume

Der vorliegende Regierungsentwurf bekämpfe daher nicht die Ursache des Problems, sondern Symptome. Sobald Bäume, selbst künstlich eingebrachte Pflanzung in Form von gedüngten Baumschulbäumchen nicht gedeihen können, soll eine größere Anzahl Huftiere getötet werden.

Die komplexen, ineinandergreifenden Faktoren von äußeren Einflüssen auf Waldökosysteme würden nicht berücksichtigt: Pflanzenfressende Tiere und ihre Einwirkungen auf Vegetation seien tatsächlich nur ein Einzelfaktor neben weiteren Ursachen und sollten eigentlich im Zusammenhang mit weiteren Einflüssen untersucht werden, erklärt der Verein weiter. Dieser Umstand werde ignoriert in § 22 Abs. 3. Nach dem vorgelegten Entwurf wäre es möglich, anhand von Wildeinwirkungen im Wald Schonzeiten zu verändern, um mehr und länger jagen zu können, anstatt Verjüngungsflächen durch mechanische Schutzmaßnahmen zu schützen.

Mechanische Schutzmaßnahmen an jungen Bäumen wären erforderlich in menschlich überformten Forstgebieten (z.B. Einzelschutz wie Wuchshüllen, biologisch abbaubare Clips, Schafwolle, repellierende Tinkturen etc.), sind aber als Option gegen Nahrungsaufnahme von Wildwiederkäuern im Entwurf der Novellierung ausgeschlossen, ebenso wie Zäunungen (§ 5 Abs. 3). Eine genaue Feststellung der Ursache für die Fraßeinwirkungen und das Verhalten des Wildes kann oder soll nicht erfolgen.

„Ein modernes Jagdmanagement praktiziert Hege nicht zur Vermehrung, sondern zur Erhaltung von Wild, das in seinem angestammten Habitat ein Existenzrecht behalten muss“, stellt der Verein klar. Daher sei der vorgelegte Entwurf zu einer Novellierung des Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz aus den genannten Gründen nicht tragfähig und sollte durch eine verfassungskonforme und tierschutzgerechte neue Version ersetzt werden.

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