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Wolfmanagementplan

Rheinland-Pfalz weist westlichen Hunsrück als neuen Präventionsraum für den Wolf aus

Ab sofort können Weidetierhalter in RLP Förderanträge zum Herdenschutz stellen. Unterdessen hat es beim neuen Landesjagdgesetz Versäumnisse bei der Beteiligung wichtiger Akteure gegeben.

Lesezeit: 3 Minuten

In Rheinland-Pfalz wird ein viertes Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen. Bisher bestehen Präventionsgebiete im Westerwald, Eifel-West und im Taunus. Jetzt kommt ein neues Areal im Westlichen Hunsrück hinzu. Dort konnte ein Wolf in einem Zeitraum von mehr als drei Monaten nachgewiesen werden.

Der Wolfsrüde (GW3609m) aus dem belgischen Rudel „Hohes Venn“ wurde am 27. Oktober zum zweiten Mal sicher im Hunsrück registriert. Der erste genetische Nachweis gelang am 2. Juli. Beide Nachweise erfolgten demnach im Abstand von gut drei Monaten. Somit ist dieses Tier nach den Regelungen des Wolfmanagementplans Rheinland-Pfalz in der Region mit hinreichender Sicherheit als sesshaft einzustufen.

Das Umweltministerium weist damit den westlichen Hunsrück als Präventionsgebiet aus. Ein Präventionsgebiet umfasst rund 2340 Quadratkilometer. Die Gebietsgrenzen des Koordinationszentrums Luchs und Wolf (KLUWO) finden Sie hier...

Zäune werden zu 100 % finanziert

Mit der Ausweisung des Präventionsgebiets eröffnen sich für die Nutztierhalter in der Region Möglichkeiten der Förderung von Präventionsmaßnahmen. Das bedeutet, dass zum Beispiel wolfabweisende Zäune mit bis zu 100 % zukünftig gefördert werden können. Förderanträge können ab sofort beim KLUWO gestellt werden.

Das Land wird zur Information der Bevölkerung und der Weidetierhalter am 6. Dezember eine Informationsveranstaltung vor Ort anbieten. Interessierte sind laut Umweltministerium herzlich eingeladen.

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Eder will Dialog zum Landesjagdgesetz weiter vertiefen

Weiteres intensiv diskutierte Thema in RLP ist das Jagdgesetz. Im Anschluss an das Verbändebeteiligungsverfahren fand kürzlich ein Treffen mit allen an der Anhörung beteiligten Verbände statt. In diesem hat das Umweltministerium vertiefte Gespräche mit wichtigen Akteuren vereinbart.

Umweltministerin Katrin Eder stellte klar, dass nachdem zu Beginn des Prozesses zur Novellierung des Landesjagdgesetzes ein erfolgreiches Evaluierungsverfahren des bestehenden Gesetzes stattgefunden hatte, es rückblickend hilfreich gewesen wäre, vor der Vorlage des Regierungsentwurfs eine weitere Beteiligungsrunde durchzuführen. Durch diese hätten viele Konflikte und Missverständnisse vermieden werden können, insbesondere mit der Jägerschaft, auf deren Kompetenz, Engagement und Mithilfe es entscheidend ankommt.

„Diese Beteiligung möchten wir jetzt vertiefen. Wir werden im weiteren Verfahren mit wichtigen Akteuren noch einmal ergänzende Ideen und Expertise einholen“, stellte Eder in Aussicht.

„Ich würde mich freuen, wenn wir so im Rahmen des laufenden Verfahrens zu einer zweiten Fassung eines Gesetzentwurfs kämen, die auf die notwendige Akzeptanz trifft, die wir für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Jagdrechts im Sinne des Koalitionsvertrages brauchen“, erklärte die Politikerin.

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