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Brüsseler Pflanzenschutzpläne: Fast ein Drittel der deutschen Ackerfläche betroffen

Einer wissenschaftlichen Arbeit zufolge würde das geplante Pflanzenschutzverbot bei voller Umsetzung auf insgesamt 38.018 km² der deutschen Ackerfläche und 696 km² Obst- und Weinbauflächen gelten.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Umsetzung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (SUR) wird absehbar mit erheblichen Einschränkungen beim Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel einhergehen – bis hin zum vollständigen Verbot in den sogenannten „Sensiblen Gebieten“. Nun zeichnet sich ab, wie viele landwirtschaftliche Nutzflächen konkret betroffen sein könnten.

Szenario 1: Pflanzenschutz in allen relevanten Gebieten verboten

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Nach Berechnungen von Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) würde das Pflanzenschutzverbot bundesweit für insgesamt 38.018 km² Ackerfläche und 696 km² Obst- und Weinbauflächen gelten. Das entspräche 31 % der deutschen Gesamtackerfläche bzw. 36 % aller Obst- und Weinbauflächen. Vorausgesetzt wurde hier, dass für alle „Sensiblen Gebiete“ Verbote gelten.

Großteil in Landschaftsschutzgebieten

Der größere Teil dieser Agrarflächen liegt in Landschaftsschutzgebieten (LSG), nämlich 19 % des deutschen Ackers und 25 % der Obst- und Weinbauflächen. Je nach Bundesland und deren Anteil an Landschaftsschutzgebieten (LSG) fallen die betroffenen Areale aber sehr unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen liegen beispielsweise 39 % der Ackerflächen in solchen Gebieten, in Brandenburg 28 % und in Sachsen26 %. In Rheinland-Pfalz trifft dies auf 29 % der dort 809 km² großen Obst- und Weinbaufläche zu.

Vergleichsweise hohe Anteile der Agrarflächen liegen zum Teil aber auch in Trinkwasserschutzgebieten: Im Bundesdurchschnitt gilt dies für 10 % der Ackerflächen. Bei den Bundesländern trifft dies vor allem auf Ackerflächen in Baden-Württemberg (32 %), Hessen (28 %) und Mecklenburg-Vorpommern (17 %) zu.

Szenario 2: Kein Ausbringverbot in Landschaftsschutzgebieten

In der Diskussion steht auch, dass Landschaftsschutzgebiete vom Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel ausgeklammert werden könnten. In diesem Szenario beläuft sich der Anteil von Agrarflächen in ökologisch sensiblen Gebieten auf deutschlandweit rund 21.146 km², davon 20.845 km² Ackerfläche und 301 km² Obst- und Weinbauflächen. Damit wären in Deutschland noch 17 % der Gesamtackerfläche und 16 % der Obst- und Weinbauflächen von einer Pestizidbeschränkung betroffen.

In einigen Bundesländern lägen auch in diesem Szenario noch überdurchschnittlich hohe Anteile von Agrarflächen in Gebieten mit Pestizidverbot: bei den Ackerflächen 45 % in Hessen, 37 % in Baden-Württemberg und 34 % in Mecklenburg- Vorpommern, bei den Obst- und Weinbauflächen 28 % in Baden-Württemberg.

Konstruktive Debatte anregen

Die beiden Autoren sehen ihre Arbeit als Grundlage für eine konstruktive Debatte zur geplanten EU-Verordnung an. „Die konkreten Zahlen zeigen auf, welche Betroffenheiten tatsächlich bestehen“, verdeutlichte Brühl. Das sei auch von Bundesland zu Bundesland verschieden und neben Landschaftsschutzgebieten spielten auch Wasserschutzgebiete eine große Rolle.

Im Juni 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation/SUR) veröffentlicht. Die geplante Verordnung soll dazu beitragen, die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission zu erreichen. Dazu gehört auch, weniger Pflanzenschutzmittel auszubringen. Die geplante Verordnung zielt daher zum einen darauf ab, den Einsatz von Pestiziden bis 2030 zu halbieren. Außerdem ist ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten sensiblen Gebieten vorgesehen. Zu den Schutzgebieten, für die ein Pestizidverbot vorgesehen ist, zählen Wasserschutzgebiete, Natur-, Vogel-, FFH- und Landschaftsschutzgebiete sowie bestimmte Nationalparks.

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