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BVVG-Verpachtungsregeln auf dem Prüfstand

Die Bundesministerien für Landwirtschaft und Finanzen liegen bei den Pachthöhen der BVVG im Clinch. Immerhin sollen die Regeln für die Verpachtung in absehbarer Zeit konkretisiert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Vorrang für ökologisch wirtschaftende Betriebe bei der Verpachtung von Flächen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) ist in diesem Jahr im Osten Deutschlands verbreitet auf Unverständnis und Kritik gestoßen. Zwischenzeitlich hatten die zuständigen Bundesministerien ein Punktesystem für die Vergabe in Aussicht gestellt, das auch konventionell wirtschaftenden Betriebe die Chance auf Loszuschlag gibt. Ökobetriebe sollen demnach besondere Punkte erhalten, zusätzlich sollen aber auch Nachhaltigkeitszertifikate und Agrarumweltmaßnahmen von konventionellen Betrieben anerkannt werden für die Vergabe. Vieles ist aber noch vage.

Nachhaltigkeitsleistungen entscheiden über Pachtzuschlag

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Bei einer Podiumsdiskussion mit Junglandwirten über Betriebsnachfolge und -neugründung gab der zuständige Referatsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium, Jobst Jungehülsing, gestern in Eberswalde einen Einblick in den aktuellen Stand. Nach seiner Darstellung soll es künftig egal sein, ob sich ein Ökobauer oder ein konventioneller Landwirt um die Fläche bewerben. Ausschlaggebend seien die offerierten Nachhaltigkeitsleistungen.

Das könne auch bedeuten, dass beispielsweise drei Betriebe jeweils nur die gute fachliche Praxis nachweisen – dann werde nach Höchstgebot verpachtet, erläuterte der BMEL-Vertreter. Grundsätzlich werde es aber immer nur eine Ausschreibungsrunde geben.

Junge Existenzgründer mit Extrapunkten

Die genauen Kriterien stehen allerdings noch nicht fest, sollen laut Jungehülsing aber in absehbarer Zeit ausgearbeitet sein. Eine „relativ hohe Punktezahl“ verspricht er dabei auch jungen landwirtschaftlichen Existenzgründern. Diese müssten dann jedoch eine landwirtschaftliche Ausbildung und einen soliden Betriebsentwicklungsplan mitbringen.

BVVG-Pachten um 90 Prozent über allgemeinem Pachtniveau

Ein grundsätzliches Problem besteht nach Auffassung von Jungehülsing allerdings im Pachtniveau für BVVG-Flächen. Die liegen ihm zufolge im Durchschnitt bei 440 €/ha, während das allgemeine Pachtniveau in den fünf ostdeutschen Bundesländern zuletzt bei 232 €/ha notierte. „Das kann natürlich so nicht weitergehen“, meint der Bodenmarktexperte zur Tatsache, dass die BVVG im Schnitt um 90 % über den ortsüblichen Pachten rangiert.

Er sieht hier allerdings einen Graben zwischen dem Bundesfinanzministerium, das als „Vertreter des Steuerzahlers“ auf möglichst hohe Pachteinnahmen drängt und dem BMEL, das eher agrarstrukturell und wirtschaftlich darstellbare Lösungen präferiert. „An der Stelle sind wir in der Diskussion“, betonte Jungehülsing. Er wünscht sich hier Rückendeckung von den Agrarverbänden und den Landwirtschaftsministern der Länder.

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