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Schutz von Weidetieren

Lemke will Abschuss von Wölfen schon ab dem ersten Riss möglich machen

Schneller und unbürokratischer soll die Entnahme von übergriffigen Wölfen werden. Ob das in der Praxis auch funktioniert, hängt von vielen Faktoren ab. „Wolfsfreie Zonen“ soll es dennoch nicht geben.

Lesezeit: 4 Minuten

Geht es Isegrim jetzt an den Kragen? Das vielleicht nicht. Aber, wenn Bundesumweltministerin Steffi Lemkes neue Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf so umgesetzt werden, dann wären Abschüsse von übergriffigen Tieren in Zukunft womöglich leichter. Der Teufel steckt aber im Detail.

Todeszone mit 1.000 Meter-Radius

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Nach den heute von der Bundesministerin vorgestellten Ansätzen, sollen Wölfe bereits nach dem ersten Riss von Nutztieren möglich sein. Der Abschuss darf demnach innerhalb von 21 Tagen ab dem Risstag erfolgen, wenn das Tier im Radius von 1.000 m um die Rissstelle erneut angetroffen wird. Eine DNA-Analyse soll dafür nicht mehr notwendig sein. Stattdessen genügt das Urteil eines Gutachters, der einen Wolfsriss ebenso bestätigt wie einen „ausreichenden Herdenschutz“. Gleichwohl soll auch in solchen Fällen eine DNA-Probe zur Identifikation genommen werden.

Ebenfalls Teil des neuen Konzepts ist ein regionales Wolfsmanagement, in denen derartige „Schnellentnahmen“ wegen des dort erhöhten Wolfsaufkommens ermöglicht werden. Die Definition dieser Regionen soll den Bundesländern überlassen werden. Dabei plädiert Lemke auch für Gebiete, die über Kreisgrenzen hinweg festgelegt werden, um Verantwortungsdiskussionen abzukürzen.

Umsetzung noch vor der nächsten Weidesaison?

Die Grünen-Politikerin hält den Start der neuen Vorgangsweise ab dem 1. Januar 2024 und damit noch vor dem Beginn der nächsten Weidesaison für machbar. Dazu will sie der Umweltministerkonferenz (UMK) bei deren nächster Sitzung Ende November das entsprechende Konzept vorlegen. Sie erhofft sich von der UMK ein klares positives Statement und anschließende Umsetzungsverordnungen durch die Länder.

Die Kosten des Gutachters sollen die Länder übernehmen. Bei der Definition des „ausreichenden Herdenschutz“ plädiert Lemke mit Blick auf die Besonderheiten von beispielsweise Almen und Deichen für regional angepasste Anforderungen.

„Wolfsfreie Zonen“ lehnt die Bundesministerin allerdings weiter ab. Die seien schon wegen der Hürden im Grundgesetz, Bundestierschutzgesetz und wegen des hohen Schutzstatus des Tieren im EU-Recht nicht durchsetzbar.

Auernhammer: Ampel drückt sich vor Bestandsregulierung

Der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, zeigt sich von Lemkes Plänen wenig beeindruckt. Er meint: „Für den Schutz unserer Weidewirtschaft wird sich durch die Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium nichts ändern. Nach wie vor kann der Wolf nicht schadensunabhängig bejagt werden. Vor einer Bestandsregulierung, wie es andere EU-Staaten bereits vormachen, drückt sich die Bundesregierung nach wie vor ausdrücklich. Wer, wie Ministerin Lemke, Herdenschutzmaßnahmen als die wichtigste Lösung anpreist, sollte einmal selbst im Gebirge Einzäunungen vornehmen.

Nach Auernhammers Einschätzung gibt es auch keinerlei Ambitionen der Bundesregierung, sich in Brüssel für Veränderungen einzusetzen bzw. alle Spielräume auf nationaler Ebene zu nutzen. "Für unsere Weidetierhalter war das heute einmal mehr ein enttäuschender Auftritt der zuständigen Ministerin“, so der CSU-Politiker.

Krüsken: Völlig unzureichend

Auch aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sind die Vorschläge der Bundesumweltministerin "völlig unzureichend und nicht geeignet, die offensichtlichen Probleme für die Weidetierhaltung zu lösen". „Mit solchen Placebo-Lösungen wird die Weidetierhaltung weiterhin einer verfehlten und weltfremden Wolfspolitik geopfert. Die Vorschläge werden weder der Weidetierhaltung noch dem Koalitionsvertrag gerecht“, kritisiert DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Eine schnellere und effizientere Entnahme von übergriffigen Wölfen ist ihm zufolge ohne Zweifel wichtig, aber ohne gesetzliche Änderungen und ohne volle Ausschöpfung der vorhandenen Spielräume des europäischen Rechts für Ausnahmen vom strengen Schutz bleiben die Probleme mit dem Wolf nicht beherrschbar.

Auch die in dem Zusammenhang gefallene Bezeichnung „regionales Bestandsmanagement“ hält Krüsken für Etikettenschwindel, weil sich dahinter weiterhin nur die Möglichkeit einer einzelnen Problemwolf-Entnahme verbirgt. Stattdessen wäre ein vorbeugender Herdenschutz durch eine Reduzierung des Wolfsbestandes erforderlich und ist EU-rechtlich möglich. Dazu muss Deutschland nur das EU-Recht 1:1 umsetzen und in der FFH-Richtlinie die Ausnahmen vom strengen Artenschutz übernehmen“, so Krüsken weiter.

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