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topplus EU-Industrieemissionsrichtlinie

Schweden schlägt höhere Schwellenwerte für Tierhaltung vor

Rinder- und Schweinebetriebe sollen erst ab 300 GV unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen. Bisher war von 150 GV die Rede. Zudem sollen besonders tierwohlgerechte Systeme ausgenommen werden.

Lesezeit: 3 Minuten

In die festgefahrene Debatte um die Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) und ihre Folgen für die Tierhaltung kommt endlich Bewegung.

Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft will dazu am Donnerstag im federführenden Umweltministerrat ein Kompromisspapier vorlegen. Dem Papier zufolge sollen die von der Kommission für eine emissionsrechtliche Genehmigungspflicht vorgeschlagenen Schwellenwerte von 150 Großvieheinheiten (GV) für die Schweine-, Geflügel- und Rinderhaltung deutlich erhöht werden. Die laut Kommissionsvorschlag neu in die Richtlinie aufzunehmende Rinderhaltung soll ab einer Bestandsgröße von 300 GV betroffen sein.

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Längere Übergangsfristen geplant

Die gleiche Schwelle von 300 GV soll für Schweinehaltungen sowie für Gemischtbetriebe, die alle diese drei Tierarten halten, Anwendung finden. Etwas niedriger liegen soll der Wert für Geflügel, nämlich bei 250 GV. Überdies sollen diese Grenzen erst schrittweise und mit längeren Übergangsfristen eingeführt werden. Dadurch soll kleineren landwirtschaftlichen Betrieben Zeit für eine Anpassung gegeben werden.

Nach den ursprünglichen Plänen für die Richtlinie hätten auch für Rinder- und andere Tierhalter mit mehr als 150 Großvieheinheiten die Regeln des europäischen Emissionsschutzrechts für Industriebetriebe gegolten. Dann müssten nach Angaben des Bundes statt heute 2.747 Großunternehmen dann über 22.000 Betriebe extrem hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer landwirtschaftlichen Emissionen erfüllen, darunter fast 10.600 Rinderbetriebe und 1.500 Sauenhalter.

Vorschlag: Extensive Haltung ausnehmen

Außerdem will Schweden, dass die Aufzucht von Rindern oder Schweinen in extensiver Haltungsformen gänzlich von der IED ausgenommen wird. Begründet wird dies mit deren „positiven Beitrag zur Landschaftspflege, zur Verhütung von Waldbränden und zum Schutz der biologischen Vielfalt“. Dies gelte unter anderem für die weidebasierter Rinder- oder Schweinehaltung mit geringer Besatzdichte, in denen die Tiere „einen großen Teil des Jahres im Freien gehalten werden“.

Ferner plädiert die Ratspräsidentschaft für Anpassungen an den GV-Berechnungsschlüsseln. Dieser Vorschlag stelle ein gutes Gleichgewicht zwischen den unterschiedlichen Zielen des Schutzes der Umwelt auf der einen und der Sicherung der bäuerlichen Tierhaltung auf der anderen Seite dar, so die Stockholmer Regierung.

In jedem Fall strengere Regeln als bisher

Festgestellt wird vom Ratsvorsitz aber auch, dass die Aufzucht von Schweinen, Geflügel und Rindern mit erheblichen Schadstoffemissionen in die Luft und das Wasser verbunden sei. An einer Verringerung der Ammoniak-, Methan-, Nitrat- und weiterer Treibhausgasemissionen führe trotz der Bedenken vieler Tierhalter „kein Weg vorbei“. Deshalb müssten für die beschriebenen Bereiche strengere Regeln etabliert werden.

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