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Pflanzenschutz

Union will Glyphosatanwendung im Bundestag durchboxen

Auch Wochen nach der Verlängerung der Zulassung durch die EU-Kommission ist in Deutschland noch nicht klar, wie es mit dem Wirkstoff weitergeht. Die Union unternimmt nun einen weiteren Anlauf.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat Mitte November nach langer Wackelpartie um weitere zehn Jahre verlängert hat, schlugen die Wellen in Teilen der deutschen Politik hoch. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir verkündete schnell, er wolle den Wirkstoff dann eben auf nationaler Ebene blockieren, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Das stößt allerdings auf zahlreiche rechtliche Hürden und dürfte vor Gericht leicht angreifbar sein. Und die CDU/CSU-Fraktion will auch im Bundestag in puncto Glyphosat nicht lockerlassen.

Union: Bund soll nationale Alleingänge unterlassen

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In einem gestern von der Fraktion beschlossenen Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der nun notwendig gewordenen Anpassung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung keine nationalen Alleingänge zu wagen, „wie beispielsweise nationale Anwendungsverbote oder -einschränkungen, zu unternehmen, die zu Rechtsunsicherheit und zu Wettbewerbsnachteilen für die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland führen würden“.

Zur Begründung stellt die Oppositionsfraktion fest, dass seitens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine Bedenken gegen den Wirkstoff bestehen. Außerdem wären Landwirte im Falle eines nationalen Glyphosat-Moratoriums möglicherweise gezwungen, andere, eventuell sogar gefährlichere chemische Pflanzenschutzmittel einzusetzen.

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Stegemann, warnt die Ampel davor, über die Hintertür einseitige nationale Verbote umzusetzen. Das wäre unwissenschaftlich und würde zu einer Benachteiligung der Landwirte in Deutschland führen. Stegemann rät den Grünen, wie schon bei der EU-Abstimmung zur Pflanzenschutzverordnung endlich in der landwirtschaftlichen Realität aufzuwachen.

Der Antrag wird nun in den Bundestag eingebracht und dürfte recht bald auch im Plenum debattiert werden. Eine Mehrheit des Bundestags wird dafür mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht zustande kommen.

BMEL: Mindestens bestehende Einschränkungen fortschreiben

Gegenüber Welt.de erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums, das weitere Vorgehen werde derzeit geprüft, um zum Jahreswechsel „einen unionsrechtskonformen Zustand herzustellen und mindestens die im heutigen Recht bestehenden Einschränkungen für den Einsatz von Glyphosat fortzuschreiben“.

Özdemir scheint jedenfalls fest entschlossen, Glyphosat in Deutschland irgendwie zu verhindern. Als Vorbild dafür nannte er zwischenzeitlich Luxemburg. Der kleine Nachbar Deutschlands hatte dem Totalherbizid im Frühjahr 2021 die Zulassung entzogen, musste nach einer Klage von Bayer jedoch einknicken. Schlussendlich erklärte der Verwaltungsgerichtshof das Verbot für nichtig - und Landwirte durften Glyphosat wieder einsetzen.

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