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ITW 2024: Was Schweinehalter jetzt wissen sollten

Die 4. ITW-Phase steht kurz bevor. Hier finden Schweinehalter alle wichtigen Informationen. Vor allem beim Thema Tierwohlbonus sollten Schweinehalter nun genau hinschauen.

Lesezeit: 4 Minuten

Zum Jahreswechsel beginnt für die ersten Schweinehalter die 4. Phase der Initiative Tierwohl (ITW). Auch Bestandsteilnehmer müssen aktiv werden. top agrar hat bei der ITW in Bonn nochmals nachgefragt, worauf es nun ankommt.

Die vierte Programmphase steht vor der Tür. Was müssen Schweinehalter nun tun, um auch 2024 an der ITW teilnehmen zu können?

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Was die Kriterien angeht, so bleibt weitestgehend alles beim Alten. Schweinemäster und Sauenhalter können sich zwar prinzipiell jederzeit mit entsprechenden Fristen bei der ITW an- oder abmelden. Aber aus praktischen Gründen ist es für die Tierhalter, die auch nach der aktuellen Programmphase an der ITW teilnehmen möchten, sinnvoll, dass sie sich rechtzeitig vor dem Ende ihrer Programmlaufzeit aktiv bei ihrem Bündler melden.

Abschluss- und Startaudit können an einem Termin stattfinden
Robert Römer, ITW-Geschäftsführer

Jeder Mäster muss sich also neu registrieren. Bis wann muss das spätestens geschehen sein?

Für einen nahtlosen Übergang in das Programm 2024 müssen Schweinehalter eine neue Teilnahmeerklärung unterzeichnen und einen neuen Umsetzungszeitpunkt für das neue Programm festlegen. Ziel sollte es sein, dass das abschließende Bestätigungsaudit und das Audit für die neue Programmphase in Kombination durchgeführt werden können. Dafür sollte der Umsetzungszeitpunkt idealerweise drei Monate vor Ende der Laufzeit festgelegt werden. An welchem Datum das aktuelle Programm ausläuft, ist betriebsindividuell und kann beim Bündler erfragt werden. Das alte Programm läuft jedoch maximal bis zum 30.6.2024.

Was müssen Ferkelaufzüchter tun?

Ferkelaufzüchter können sich nur dann bei der ITW anmelden, wenn eine Registrierungsphase geöffnet ist. Das ist derzeit nicht der Fall. Aber interessierte Ferkelaufzüchter können sich trotzdem bei ihren Bündlern melden, denn wir wollen eine weitere Registrierungsphase im Frühjahr 2024 öffnen - vorausgesetzt es ist genügend Budget vorhanden.

Wichtig zu wissen: wenn sich neue Ferkelaufzuchtbetriebe anmelden, wird nur für diejenigen Ferkel ein Tierwohlentgelt gezahlt, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden.

Bestands-Ferkelaufzüchter können Tierwohlbonus auf 4 € erhöhen
Römer

Was ändert sich für teilnehmende Ferkelaufzüchter?

Ab dem 1. Juli 2024 werden für alle Ferkel, die an ITW-Mäster vermarktet werden, 4 € ausgezahlt. Damit soll die Nämlichkeit von der Geburt bis zur Schlachtung stärker gefördert werden. Eine Sonderrolle können die sogenannten Bestands-Ferkelaufzüchter spielen, die bereits seit Beginn der 3. Programmphase teilnehmen. Für den Fall, dass sie an nicht ITW-Mäster vermarkten, bleiben sie an Bord, bekommen aber nur ein Entgelt in Höhe von 3 € pro Ferkel.

Was ist, wenn ein Tierhalter die Frist zu Neuanmeldung verstreichen lässt?

Mäster und Sauenhalter können sich jederzeit bei der ITW anmelden. Ferkelaufzüchter können sich voraussichtlich nochmal im Frühjahr 2024 für die ITW anmelden.

Wenn jemand nicht weiter an der ITW teilnehmen möchte. Was muss er/sie dabei beachten?

Das aktuelle Programm 2021 bis 2023 ist auf 3 Jahre begrenzt. Wenn keine Anmeldung für das neue Programm gewünscht ist, läuft der Vertrag spätestens am 30.6.2024 aus (Laufzeitende ist betriebsindividuell). Eine extra Kündigung ist nicht notwendig. Ab frühestens 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit muss ein abschließendes Bestätigungsaudit durchgeführt werden.

Möchte ein Betrieb bereits vor dem Ende seiner individuellen Laufzeit aussteigen, muss eine Kündigung erfolgen. Diese muss an den Bündler gesendet werden, damit dieser die Abmeldung organisieren kann. Auch in diesem Fall muss ab 3 Monate vor Kündigungsdatum ein abschließendes Bestätigungsaudit durchgeführt werden.

Aus dem festen Tierwohlbonus wird aus kartellrechtlichen Gründen ab 2024 eine Preisempfehlung. Wer gibt diese heraus, wer berechnet die Empfehlung und wie oft wird diese angepasst?

Diese Preisempfehlung beträgt für die Mäster weiterhin 5,28 EUR pro Tier und wird von der ITW herausgegeben. Basis dafür sind Berechnungen durch Experten aus der Landwirtschaft und die entsprechenden Beratungen in den Gremien der ITW.

Die 5,28 € Bonus pro Mastschwein muss der Mäster selbst vereinbaren!
Römer

Wie stellt der Mäster sicher, dass er auch 2024 mindestens seine 5,28 € pro Mastschwein bekommt?

Das muss der Mäster mit seinen Abnehmern sicherstellen. Hier können Vereinbarungen getroffen werden, in denen explizit auf die Preisempfehlung der ITW Bezug genommen wird.

Gibt es feste Unter- und Obergrenzen beim Bonus?

Nein, da es sich um eine Preisempfehlung handelt, gibt es keine festen Unter- oder Obergrenzen.

Wie entwickelt sich derzeit die Nachfrage nach ITW-Schweinen? Wird die Zahl der Tiere, die Anspruch auf den Bonus hat 2024 weiter steigen?

Wir gehen derzeit von einer stabilen Entwicklung aus ohne größere Schwankungen. Die Tatsache, dass wir mit der ITW erfolgreich durch die Pandemie und bislang auch durch die Ukrainekrise gekommen sind und trotz zusätzlicher Inflation Marktanteile dazugewonnen haben, gibt der ITW Zuversicht für die Zukunft.

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