Bayern gilt seit Jahren als seuchenfrei in Bezug auf bestimmte wirtschaftlich bedeutende Rinderseuchen wie Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR), Enzootische Leukose (EBL), Brucellose (BRC). Daher sind bald weniger Monitoringuntersuchungen auf Tierseuchen in einigen bayerischen Rinderhaltungen notwendig.
Ein Sprecher des Bayerischen Umweltministeriums erklärt: "In Mutterkuhhaltungen wird das Untersuchungsregime für IBR (BHV1), Brucellose und Leukose von einer jährlichen bzw. 2-jährigen Untersuchung aller Tiere auf eine stichprobenartige Untersuchung alle fünf Jahre umgestellt werden. Das bedeutet, dass die einzelnen Betriebe nur noch alle fünf Jahre auf die oben genannten Krankheiten untersucht werden."
BVD-Ohrstandzprobe auf dem Prüfstand
Basis dafür ist das EU-Tiergesundheitrecht, das die grundsätzliche Möglichkeit der Umstellung von einer vollständigen auf eine stichprobenartige Untersuchung einzelner Rinderbestände ermöglicht. Zusätzlich soll auch die Untersuchungspraxis bei der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) geprüft und soweit möglich angepasst werden. Ziel ist es, in Milchviehbetrieben zur Aufrechterhaltung des Seuchenfreiheitsstatus anstatt der Ohstanzproben nur eine viermaljährliche Tankmilch-Untersuchung einzuführen.
Allein dadurch könnten laut Umweltministerium bayernweit nach einer Pilotphase Einsparungen in einer Gesamthöhe von mehreren Millionen Euro jährlich erzielt werden.
In diesem Zuge will das Ministerium dann auch für Betriebe, die auf BHV1 mit Tankmilchproben untersuchen lassen, Änderungen durchgesetzen.