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Bundesländer feiern Bekämpfungserfolg gegen Bovine Virusdiarrhoe

Die EU-Kommission erklärt große Teile von Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen als offiziell BVD-frei. Damit gehen Handelsgarantien und -erleichterungen einher. ​

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat Ende September große Teile der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen offiziell als frei von der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) erklärt. Gleiches gilt für zwei Landkreise in Bayern. „Das ist eine gute Botschaft in Bezug auf die Rindergesundheit bei uns im Land und bringt Vorteile für den Handel“, erklärte Schleswig-Holsteins Agrarminister Werner Schwarz. Dazu habe der intensive und konsequente Einsatz aller Beteiligten bei der BVD-Sanierung in den letzten Jahren beigetragen. Es sei ein „gemeinsamer Erfolg“, so Schwarz.

Welche Landkreise sind Zonen mit Tilgungsprogramm?

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Die BVD ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die unerkannt zu massiven gesundheitlichen und wirtschaftlichen Problemen in rinderhaltenden Betrieben führen kann. Für den Status BVD-frei ist unter anderem Voraussetzung, dass in den letzten 18 Monaten kein bestätigter Fall aufgetreten ist. Laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium wird das noch in den Landkreisen Cuxhaven, Göttingen, Northeim, Oldenburg und Stade nicht erfüllt. Sie bleiben zunächst Zonen mit Tilgungsprogramm. Sobald wie möglich werde auch für diese Landkreise ein Antrag auf Seuchenfreiheit bei der EU gestellt.

Jedes Kalb untersuchen?

Dem Kieler Agrarressort zufolge hat in diesem Bundesland nur ein Kreis die BVD-Freiheit noch nicht erlangt. Um eine Aufrechterhaltung beziehungsweise Erlangung des Freiheitsstatus gewährleisten zu können, müssen zudem 99,8 % aller Betriebe und 99,9 % aller Rinder als frei von der Tierseuche gelten. Hierfür sei es dringend erforderlich, dass jedes neugeborene Kalb fristgerecht innerhalb der ersten 30 Lebenstage auf BVD untersucht werde, betonte das Kieler Agrarministerium.

Mit der Listung als freie Zone gehen Handelsgarantien und -erleichterungen einher. So dürfen etwa Rinder aus freien Betrieben in freien Zonen ohne weitere Untersuchungen auf BVD gehandelt werden. Rinder aus dem Ausland können nur aus ebenfalls BVD-freien Regionen eingeführt werden, ansonsten sind Untersuchungs- und gegebenenfalls Quarantäneanforderungen einzuhalten. Geimpfte Tiere dürfen jedoch nicht in freie Rinderbestände eingestallt werden, da dann der Betrieb seinen Freiheitsstatus verliert. Die BVD wird seit 2011 bundesweit staatlich bekämpft, es treten nur noch vereinzelt Infektionen auf.

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