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topplus Umstrittene Gebührenordnung

Auch Ernährungsausschuss sieht Nachbesserungsbedarf bei Tierarztgebühren

Vor allem für Pferdehalter und Tierheims sind die Tierarztkosten durch die seit November 2022 geltene Gebührenordnung stark gestiegen. Die Politiker sind unter Druck, den Wählern entgegenzukommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Ernährungsausschuss des Bundestages sieht zwar Nachbesserungsbedarf bei der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), verweist bei der Zuständigkeit aber auf die Bundesregierung und die Länder. Nur sie könnten die GOT ändern und die Preise für Tierhalter verringern, „weshalb sich dort des Themas angenommen werden sollte“.

Mit diesem Argument haben sämtliche Fraktionen - mit Ausnahme der AfD - am Mittwoch im Ausschuss einen AfD-Antrag zur Zurücknahme der jüngsten GOT-Änderung abgelehnt. Dass die Preise vor allem für Pferdehalter und Tierheimbetreiber durch die seit November 2022 vorgenommene GOT-Änderung extrem gestiegen seien, bestätigten alle Fraktionen.

Die AfD hatte in ihrem Antrag insbesondere die obligatorische Hausbesuchsgebühr „für Hausbesuche zur Erbringung von tierärztlichen Leistungen an Tieren, die keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind“, kritisiert. Vor allem für Pferdehalter hätten sich die Gebühren bis zu 300% verteuert. Derweil verteidigte der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) bei seinem Neujahrsempfang in Berlin die aktuelle GOT.

Rüstzeug für das Führen einer Praxis

Nach den Worten von bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder haben sich die Arbeitsbedingungen in der Tiermedizin durch die GOT-Änderung deutlich verbessert. Durch die resultierenden Mehreinnahmen seien die Gehälter von angestellten Tierärzten und Fachangestellten endlich gestiegen.

Der „vom Fachkräftemangel gebeutelte Berufsstand“ müsse aber auch an anderen Stellen von der Politik stärker unterstützt werden, forderte Moder. Die tierärztliche Versorgung sei ohnehin schon lückenhaft und werde sich weiter verschlechtern, wenn jetzt nicht schleunigst gehandelt werde, mahnte der bpt-Präsident.

So sei die Tierärztliche Approbationsverordnung (TAppV) dahingehend zu novellieren, dass die junge Generation durch ergänzende Lehrinhalte in den Bereichen Ökonomie und Kommunikation das Rüstzeug für das Führen einer Praxis erhalte. Denn „von diesen Praxisgründern brauchen wir wieder mehr“.

Referentenentwurf zur TÄHAV-Novelle

Speziell mit Blick auf die Notfallversorgung verlangte Moder eine Flexibilisierung der Arbeitszeitvorgaben. Das europäische Arbeitszeitgesetz, das vor allem mehr Flexibilität bei der starren 11-Stunden-Ruhezeitregelung ermögliche, müsse umgesetzt werden. Außerdem müsse die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Schließlich rief Moder nach einem Abbau von Bürokratie.

Der am Montag (15.1.) veröffentlichte Referentenentwurf zur Novellierung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) sei ein „Lackmustest“ für die diesbezüglichen Forderungen der Tierärzteschaft.

Mit der TÄHAV-Novelle sollen die Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an das neue gemeinschaftliche Tierarzneimittelrecht angepasst werden. Geplant ist eine größtenteils inhaltsgleiche Fortführung der bisherigen Vorschriften. Es sollen aber auch einzelne Pflichten wegfallen. Beispielsweise müssten Fütterungsarzneimittel beim Inkrafttreten des aktuellen Entwurfs nicht mehr verschrieben werden.

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