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Tierschutz

NRW will Umgang mit kranken Schweinen stärker kontrollieren

Das Landwirtschaftsministerium hat ein neues Handlungskonzept für den Umgang mit kranken Schweinen entwickelt. Auf den Betrieben sollen im zweiten Halbjahr amtliche Kontrollen stattfinden.

Lesezeit: 2 Minuten

NRW Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen will den Umgang mit kranken Einzeltieren in der Schweinehaltung stärker kontrollieren. Die amtlichen Kontrollen sollen Tierwohl und Tierschutz für erkrankte oder verletzte Tiere sicherstellen, so das Düsseldorder Landwirtschaftsministerium.

„Eine mangelhafte Versorgung von Einzeltieren in Ställen ist nicht hinnehmbar! Der richtige Umgang mit verletzten und kranken Tieren ist besonders wichtig", erklärte Ministerin Gorißen. Sie kündigte an, noch in diesem Jahr landesweite Schwerpunktkontrollen in Ställen durchführen zu wollen.

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Dafür hat das Ministerium ein umfassendes Handlungskonzept zum tierschutzkonformen Umgang mit kranken oder verletzten Schweinen entwickelt. Darin sind eindeutige Regelungen enthalten, worauf Schweinehalter im Umgang mit erkrankten Einzeltieren achten müssen. Außerdem ist beschrieben, welche Eigenkontrollen in der Landwirtschaft erforderlich sind.

Schwerpunktkontrollen im zweiten Halbjahr 2023

Das Landwirtschaftsministerium hat die Veterinärbehörden in NRW angewiesen, die Vorgaben des Handlungskonzepts im Rahmen von amtlichen Kontrollen in schweinehaltenden Betrieben einzufordern und umzusetzen. Die nächste, landesweite Schwerpunktkontrolle sei für das zweite Halbjahr 2023 vorgesehen.

„Wer ein Tier hält oder betreut, ist für das Wohl dieses Wesens auch verantwortlich. Nutztierhalter müssen daher handeln und entscheiden, ob ein erkranktes Tier von der Gruppe separiert und tierärztlich behandelt werden muss oder ob im Fall der Fälle eine Nottötung erforderlich ist", forderte Silke Gorißen. Die Hoftierärzte und der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW stünden den Schweinhaltern bei der Umsetzung des Handlungskonzepts beratend zur Seite.

Hier können Sie das Handlungskonzept herunterladen:

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