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QS führt eine Tiergesundheitsberatung ein

Qualität und Sicherheit (QS) plant eine verpflichtende Tiergesundheitsberatung für einige Betriebe. top agrar sprach darüber mit Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs und Teamleiterin Sabrina Heß.

Lesezeit: 4 Minuten

Was bezwecken Sie mit der verpflichtenden Tiergesundheitsberatung?

Hinrichs: In den letzten Jahren haben wir bei QS viele Informationen zur Tiergesundheit erhoben. Unser wichtiges Anliegen hierbei war und ist, die Auswertung dieser Informationen mit den Tierhaltern zu teilen, damit diese daraus Erkenntnisse für das eigene betriebliche Qualitätsmanagement ziehen können. Viele Tierhalter und Tierärzte nutzen die Auswertungen der QS-Monitoringdaten bereits für die Weiterentwicklung der Betriebe. Es gibt aber leider auch Ausnahmen, bei denen keine positiven Veränderungen zu erkennen sind. Genau da setzen wir nun an.

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Wann starten Sie damit?

Hinrichs: Wir wollen die Betriebe ab Mitte 2024 motivieren und dabei unterstützen, ihre Tiergesundheit nachhaltig zu verbessern und den Tierschutz zu fördern.

Für welche QS-Teilnehmer wird eine Tiergesundheitsberatung künftig Pflicht?

Heß: Wir starten zunächst in Schweinemastbetrieben. Wer für die verpflichtende Tiergesundheitsberatung infrage kommt, entscheiden wir anhand der Schlachtbefunddaten des letzten halben Jahres. Dabei konzentrieren wir uns auf „sichtbare“ Befunde wie z.B. Gelenkentzündungen. Über die amtliche Boxplot-Methode setzen wir die Daten der Tierhalter untereinander in ein Verhältnis. So erkennen wir die negativen Ausreißer.

Von diesen machen sich die Auditoren dann im Rahmen eines Tiergesundheitsaudits noch einmal ein genaueres Bild vor Ort – mit dem Fokus auf die Tierhaltung und Tiergesundheit. Erst wenn sich vor Ort der Eindruck bestätigt, muss sich der Betrieb von geschulten Experten beraten lassen.

Die Landwirte stehen aktuell sehr unter Druck. Ist es notwendig, gerade jetzt auch noch eine verpflichtende Tiergesundheitsberatung einzuführen?

Hinrichs: Ich bin fest davon überzeugt, dass wir gerade mit dieser Beratung Druck aus dem Kessel nehmen können. Wir reden ja nicht über eine Beratungsverpflichtung für alle tierhaltenden Betriebe. Es betrifft nur wenige Betriebe, bei denen wir Beratungsbedarf identifiziert haben.

Hinrichs: "Mit unserer Beratung nehmen wir Druck aus dem Kessel.

Aber dieser geringe Anteil hat eine enorme Wirkung auf das Bild unserer gesamten Tierhaltung. Das setzt die Branche zu Unrecht unter Druck, und genau das wollen wir verhindern. Unseren Beratungsansatz haben wir gemeinsam mit der Landwirtschaft entwickelt und die Partner aus der Landwirtschaft tragen diesen mit.  

Wer führt die Tiergesundheitsberatung durch?

Hinrichs: Das werden ausschließlich speziell geschulte und zugelassene Fachleute sein. Da kommen insbesondere Tierärzte in Frage, aber auch andere, unabhängige Berater. Hierbei sind Fachkunde und Expertise gefragt, ein gezieltes Briefing in das Thema erfolgt dann innerhalb einer Schulung. Erst danach nehmen wir die Person in eine Liste auf, aus der sich der betroffene Tierhalter einen Ansprechpartner aussuchen kann.

Wie läuft die Tiergesundheitsberatung im Betrieb ab?

Heß: Es erfolgt erst einmal ein zusätzliches Audit, in dem auch geprüft wird, ob die aufgetretenen Probleme haltungs- oder managementbedingt sind. Nach diesem speziellen Audit entscheiden wir dann, ob eine Tiergesundheitsberatung notwendig ist. Wenn dem so ist, erfolgt zunächst eine Erstberatung, daran können sich Folgeberatungen anschließen.

Wird der bestandsbetreuende Tierarzt mit eingebunden?

Heß: Ja, denn wir wollen die Situation möglichst schnell verbessern. Dabei hilft der bestandsbetreuende Tierarzt natürlich sehr. Er kennt die gesundheitliche Situation im Betrieb in der Regel sehr gut.

Wo werden die Ergebnisse festgehalten?

Heß: "Die Erfolgskontrolle erfolgt über das Befundmonitoring.

Heß: Alle wichtigen Vereinbarungen werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das in der QS-Datenbank hinterlegt wird. Uns ist bewusst, dass die Umsetzung der Maßnahmen und die Verbesserung der Tiergesundheit Zeit benötigt – diese planen wir selbstverständlich mit ein. Über das Befunddatenmonitoring in der QS-Datenbank wiederum wird eine transparente und messbare Erfolgskontrolle über den gesamten Beratungsprozess gewährleistet.

Wer trägt die Kosten der Tiergesundheitsberatung?

Heß: Die bei der Beratung anfallenden Kosten müssen zwischen den Beteiligten geklärt werden, also zwischen Landwirt und Berater bzw. Tierarzt. Dazu macht QS keine Vorgaben.

Was passiert, wenn ein Betrieb die Beratung ablehnt oder die Beratung zu keiner Verbesserung der Tiergesundheit führt?

Heß: Ein Betrieb, der die Beratung ablehnt oder sich nicht verbessert, muss mit Konsequenzen im QS-System rechnen. Diese können sie dann auch auf die Lieferberechtigung auswirken, was im letzten Schritt auch bedeuten kann, dass der Betrieb befristet gesperrt wird und erst nach einem erfolgreichen neuen Audit wieder für das QS-System zugelassen wird.

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