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Neue Züchtungsmethoden

Crispr/Cas: Gentechnik oder nicht entscheidet sich im Juni

Die neuen Züchtungstechnologien rund um CRISPR/Cas fallen bisher unter das restriktive EU-Gentechnikrecht. Noch in diesem Jahr soll in Brüssel aber eine Überarbeitung des Rechtsrahmens beginnen.

Lesezeit: 5 Minuten

Unsere Autorin: Katrin Rutt, DLG-Mitteilungen

Noch fallen neue Züchtungsverfahren wie die Genschere CRISPR/Cas in der EU ohne Ausnahmeregelungen unter die strengen Gentechnikgesetze. Das soll sich möglicherweise ändern.

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Im Sommer dieses Jahres will die EU-Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag zur Gentechnik vorlegen. Was am Ende dabei herauskommt, ist noch völlig unklar. Weltweit haben zahlreiche Länder die Auflagen für einfache genomeditierte Pflanzen inzwischen gelockert. Diese Deregulierung streben auch in der EU verschiedenste Gruppen und Institutionen an. Andere wiederum setzen sich dafür ein, dass die neuen Zuchtverfahren auch zukünftig wie klassische Gentechnik reguliert werden.

Rückblick

Vor gut zehn Jahren entdeckten die französische Molekularbiologin Prof. Emmanuelle Charpentier sowie die amerikanische Biochemikerin und Molekularbiologin Prof. Jennifer Doudna, dass sich ein Mechanismus des bakteriellen Immunsystems auch in höheren Organismen eignet, um ganz gezielt die DNA an definierter Stelle zu schneiden. Ihre Forschungsarbeiten waren so revolutionär, dass die beiden Frauen 2020 dafür den Chemienobelpreis erhielten.

Für Europa hatten die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) diesen Technologien allerdings bereits 2018 den Riegel vorgeschoben. Denn sie hatten entschieden, dass mit den neuen Mutageneseverfahren entwickelte Pflanzen als gentechnisch verändert gelten. Damit fallen sie unter die strengen Regeln zur Freisetzung und zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen.

Grundlage des Urteils war eine rein juristische Interpretation des bestehenden, über 30 Jahre alten EU-Gentechnikrechts (Richtlinie 2001/18/EG). Zahlreiche renommierte Akademien, Expertenkommissionen und Fachgesellschaften überall auf der Welt betonen, dass durch Geneditierung gewonnene Pflanzen ebenso durch konventionelle Methoden gezüchtet werden könnten. Solange keine artfremden Gene eingefügt werden, seien die Veränderungen im Erbgut von natürlichen Mutationsereignissen oder dem Ergebnis einer besonders glücklichen Kreuzung nicht zu unterscheiden.

Neue Gesetzesinitiative

Seit dem denkwürdigen EuGH-Urteil gab es von vielen Seiten Druck auf die EU, das veraltete Gentechnikrecht zu überarbeiten. Daraufhin hat die EU-Kommission nach langem Zögern einen mehrstufigen Beratungsprozess in Gang gesetzt mit dem Ziel, die Gesetze „an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen“ und so „Innovationen in der Landwirtschaft zu ermöglichen“. Denn durch die neuen Züchtungsverfahren erhofft man sich einen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Ziele des Green Deals und der Farm-to-Fork-Strategie.

Es wird weiter gestritten

Auch im Vorfeld der geplanten Gesetzesnovellierung werden Kritiker und Befürworter nicht müde, hartnäckig ihre Positionen zu vertreten. Unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sowie das Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie appellieren an die Politik, bei der Gesetzesreform wissensbasierte Entscheidungen zu treffen.

Bereits 2019 hatten die Leopoldina, die DFG sowie die Union der Akademien der Wissenschaften die Stellungnahme „Wege zu einer wissenschaftlich begründeten, differenzierten Regulierung genomeditierter Pflanzen in der EU“ veröffentlicht. In das gleiche Horn stoßen verschiedene Verbände und Vereine, wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter, der Deutsche Bauernverband, der Industrieverband Agrar, die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen, der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, der Deutsche Raiffeisenverband, der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie oder die Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie.

„Keine Gentechnik durch die Hintertür“

Mit dieser Kampagne fordern verschiedene Natur- und Umweltschutzorganisationen, dass die neuen Züchtungsverfahren auch künftig über das aktuelle EU-Gentechnikrecht reguliert werden. Die Kritiker befürchten, dass auf diese Weise gezüchtete Pflanzen bei einer Deregulierung mit stark abgeschwächter Risikoprüfung und ohne Kennzeichnung auf den Markt kommen werden.

Und auch die Ökoverbände warnen vor einem Aufweichen des Gentechnikrechts. Sie unterstreichen immer wieder die Bedeutung von Wahlfreiheit und Koexistenz für den Ökolandbau.

Was meinen die Verbraucher?

In einer Onlineumfrage des Marktforschungsunternehmens Civey im Auftrag von Verbänden der hiesigen Agrar-, Gartenbau- und Ernährungswirtschaft sprachen sich gut zwei Fünftel der 2.500 befragten Verbraucher in Deutschland für den Einsatz neuer biotechnologischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung aus.

Andererseits ergab eine weitere Umfrage desselben Marktforschungsunternehmens im Auftrag des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik, dass 58 % der Befragten nicht wollen, dass Deutschland in Brüssel für eine Absenkung der Gentechnikstandards stimmt.

Und die Politik?

In der im Februar vom Bundeskabinett beschlossenen „Zukunftsstrategie Forschung und Entwicklung“ hat die Regierung angekündigt, die Entwicklung von „klima- und standortangepassten, robusten und ertragreichen Sorten“ voranzubringen. Dabei werde man auch die Chancen und Risiken der neuen Züchtungstechniken in den Blick nehmen.

Bei der Diskussion um eine Neufassung des EUGentechnikrechts will sich die Bundesregierung „konstruktiv“ einbringen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht hinter einer zeitnahen Novellierung des europäischen Gentechnikrechts. Sie mahnt einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für die neuen Züchtungsmethoden an.

Die Fraktionen von SPD und Grünen warnen hingegen davor, unrealistische Erwartungen an die neuen Technologien zu wecken. Gleichzeitig mahnen sie eine verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Pflanzen an, auch wenn sie mit den neuen Zuchtverfahren erzeugt werden. Zudem müssten das Vorsorge- und Verursacherprinzip gelten, weshalb eine Risikoprüfung weiterhin unabdingbar sei.

Die Liberalen plädieren zwar für ein innovationsfreundlicheres und wissenschaftsbasiertes Gentechnikrecht. Doch auch sie pochen auf eine Kennzeichnung von Produkten, die mithilfe der neuen Techniken gezüchtet werden.

Ausblick

Die EU-Kommission steht vor einer äußerst schwierigen Aufgabe. Sie muss einen Rechtsrahmen schaffen, der sowohl die erforderliche Sicherheit gewährleistet als auch die Nutzung der neuen Verfahren fördert. Dafür braucht es nicht nur politische Mehrheiten, sondern auch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz.

Nachdem die Novellierungsvorschläge auf dem Tisch liegen, folgen noch komplizierte und sicherlich kontroverse Beratungen in Parlament und Ministerrat. Somit werden bis zu einer endgültigen Entscheidung wohl noch einige Jahre vergehen.

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