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Das steckt in der Ackerbaustrategie des BMEL

Kurz vor der Wahl hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) noch seine Ackerbaustrategie bis 2035 abgeschlossen. Welche Ziele stecken dahinter? Und was kann die Landwirtschaft damit anfangen?

Lesezeit: 6 Minuten

Eine „Perspektive für den Ackerbau in den kommenden 15 Jahren“ soll die nun abgeschlossene Ackerbaustrategie des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) anbieten. So schreibt es Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in ihrem Vorwort. Vergangenen Mittwoch veröffentlichte Klöckner die überarbeitete Ackerbaustrategie parallel zu ihrem Erntebericht 2021.

Alleingang des BMEL

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Kurz vor der Wahl schließt Klöckner damit ihr zentrales Vorhaben für den Pflanzenbau ab. Allerdings ist die Ackerbaustrategie allein im BMEL abgestimmt. Eine Regierungsstrategie, für die es unter anderem auch eine Zusammenarbeit und Einigung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) hätte geben müssen, ist es nicht.

Den Fokus der Ackerbaustrategie legt das BMEL auf den Klimawandel. Sie soll Optionen und Wege aufzeigen, wie die Landwirtschaft auf den Klimawandel reagieren und den Klimaschutz bewältigen kann.

Klöckner hatte einen ersten Entwurf der Ackerbaustrategie bereits im Dezember 2019 vorgestellt und danach einen großen Beteiligungsprozess angestoßen. Dabei habe es von Verbänden und von mehr als 1.000 Praktikern rund 4.000 Anmerkungen gegeben, die laut dem BMEL gesichtet und eingearbeitet worden sind. „Wir haben jetzt eine Ackerbaustrategie mit Praktiker-TÜV“, sagte Klöckner.

5-gliedrige Fruchtfolge bis 2030

Die Ackerbaustrategie arbeitet insgesamt zwölf Handlungsfelder heraus: Boden, Fruchtfolge, Düngung, Pflanzenschutz, Pflanzenzüchtung, Digitalisierung, Biodiversität, Klimaanpassung, Klimaschutz, Bildung, Gesellschaft und politische Begleitung. Konkrete messbare Ziele mit Zeitplan nennt die Strategie nur in einigen Kapiteln. Am greifbarsten sind folgende Ziele in den Kapiteln Boden, Fruchtfolge und Pflanzenschutz:

  • Bis2030 ist ein standortgerechter Humusgehalt aller Ackerböden anzustreben.
  • Bis zum Jahr2030 soll sich die Flächeninanspruchnahme auf unter 30 Hektar pro Tag verringern und bis 2050 das Ziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) erreicht werden.
  • Keine weitere Verlängerung von § 13b des Baugesetzbuches, der eine vereinfachte Bebauung am Ortsrand ermöglicht.
  • Ziel ist es, bis 2030 das Anbauspektrum in den Fruchtfolgen auf mindestens 5 verschiedene Kulturarten je Ackerbaubetrieb zu erhöhen, auch unter Einbeziehung von Zwischenfrüchten und Untersaaten.
  • Bis 2030 sollen auf 10 % der Ackerfläche Leguminosen (Hülsenfrüchte zur Körnernutzung und Leguminosen(-gemische) zur Grünernte) angebaut werden.
  • Ziel ist es, bis 2030 die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die nicht als „Low-Risk-Produkt“ im Sinne des EU-Pflanzenschutzrechts eingestuft sind, deutlich zu reduzieren.
  • Ziel ist es auch, bis Ende 2023 die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zu beenden.

Beim Thema Düngung lautet das Ziel, die Nitratbelastungen im Grundwasser entsprechend der Nitratrichtlinie auf unter 50 mg Nitrat pro Liter zu reduzieren, ohne eine Zeitangabe zu nennen. Auch für die Verringerung der Phosphorgehalte in Oberflächengewässer gibt es keine zeitliche Angabe oder Messgröße.

Politische Optionen für neue Züchtungstechniken

Für die Pflanzenzüchtung legt die Ackerbaustudie Wert auf die Anwendung der neuen molekularbiologischen Techniken. Dafür müssten „politische Gestaltungsoptionen“ entwickelt werden, heißt es in Bezug auf die politischen Auseinandersetzungen um die Regulierung nach dem EU-Gentechnikrecht.

Zum Thema Klimaanpassung findet sich in der Ackerbaustrategie ein ganzer Strauß von Maßnahmen, die Abhilfe schaffen könnten, dazu gehören:

  • Auf- und Ausbau zusätzlicher effizienter Bewässerungskapazitäten prüfen
  • Diversifizierung der Fruchtfolge unter Einbeziehung toleranter und effizienter Kulturpflanzen
  • Integration bodenstrukturverbessernder Kulturen in die Fruchtfolge
  • Gezielte Auswahl von standortangepassten Sorten
  • Misch- oder Streifenanbau
  • Veränderte Bestandsführung (u. a. Anpassung der Düngezeitpunkte)
  • Möglichst ganzjährige Bodenbedeckung
  • Anbau von Zwischenfrüchten und mehrjährigen Kulturen
  • Zweikulturanbau unter der Voraussetzung ausreichender Wasserverfügbarkeit
  • Anpassung von Bodenbearbeitungsverfahren (z. B. Mulch- und Direktsaat)
  • Bodenschutzgerechte Flurgestaltung zum Schutz vor Erosion
  • Erhalt und Aufbau von Humus, z. B. durch Anpassung der Zu- und Abfuhr organischer Substanz
  • Vermeidung der Ausbreitung und Verschleppung neuer Schadorganismen

Maßnahmen aus dem Klimaschutzgesetz

Im Kapitel Klimaschutz verweist die Ackerbaustrategie auf die Klimaziele der Bundesregierung. Als Zielwerte gelten hier die von der EU bereits lange vorgegebene Reduzierung der Ammoniakemissionen um 29 % gegenüber 2005 bis zum Jahr 2030 und die Reduktion der jährlichen Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft auf 56 Mio. Tonnen CO²-Äquivalente im Jahr 2030. Zudem finden sich dort auch die folgenden Maßnahmen wieder, die das BMEL sich bereits zur Umsetzung der Ziele aus dem Klimaschutzgesetz gegeben hat:

  • Bewirtschaftungskonzepte für organische Böden im Hinblick auf den Klimaschutz erarbeiten.
  • Landwirtinnen und Landwirte bei der Wiedervernässung von Moorböden sowie bei der Einführung von Paludikulturen unterstützen und Moorbodenschutz langfristig honorieren.
  • Landwirtschaftliche Betriebe bei Maßnahmen zur Kohlenstoffspeicherung im Boden unterstützen, etwa durch Humusaufbau (s. Handlungsfeld Boden) bzw. durch die Einführung neuer Anbausysteme (z. B. Agroforst) oder durch Modelle zur Honorierung der Kohlenstoffbindung im Boden.
  • Senkung der Stickstoffüberschüsse einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung der Lachgasemissionen, Verbesserung der Stickstoffeffizienz
  • Ausbau des Ökolandbaus
  • Verbesserung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft
  • Humuserhalt und -aufbau im Ackerland

20 % Ökolandbau bis 2030

Mit Blick auf denÖkolandbau verweist die Ackerbaustrategie in den Vorbemerkungen auf das Ziel, den Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 20 % zu erhöhen. Dies ist so bereits in der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau des BMEL und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschrieben.

Nationale Förderung und GAP-Zahlungen

Politisch gefördert werden sollen die Maßnahmen aus der Ackerbaustrategie vor allem über Demonstrationsvorhaben und Demonstrationsbetriebe sowie mit staatlicher Förderung von Maßnahmen und Investitionen. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner legte bei der Veröffentlichung Wert darauf, dass die Ackerbaustrategie vor allem eine nationale Anstrengung sei und umfassender ausfällt als die Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP).

Dennoch lassen vor allem die Ziele, die sich die Ackerbaustrategie zur Förderung der Biodiversität gibt, an die neue GAP und deren Maßnahmen ab 2023 erinnern. Über die verpflichtenden Brachflächen und Landschaftselemente aus der GAP und unter Mithilfe der neuen Eco-Schemes, über die Landwirte ihre Zahlungen aufstocken können sollen, könnten vor allem die auf Artenvielfalt zielenden Ziele und Maßnahmen aus der Ackerbaustrategie verbreitet werden.

Ziele und Maßnahmen für Artenvielfalt

  • vernetzte Lebensräume für Fauna und Flora herzustellen, beispielsweise durch Streifen mit insektenfreundlichen Pflanzen am Ackerrand und in der Fläche
  • Mehrjährige Strukturelemente, z. B. Blühstreifen oder Agroforstsystem
  • Kleinere Schlaggrößen
  • Hohes Vorkommen von Saumbiotopen im Übergang von einer zur anderen Kultur
  • Mehrgliedrige Fruchtfolgen
  • Verringerte Produktionsintensitäten auf den dafür vorgesehenen Flächen
  • Eine möglichst ganzjährige Bodenbedeckung und das Vorhandensein verschiedener Kulturarten und -sorten in der Fläche
  • Eine Ausdehnung der ökologisch bewirtschafteten Flächen
  • Fruchtfolgeglied Biodiversität“ einführen, ggf. Förderung als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme
  • Regionale Stakeholderverbünde aus Landwirtschaft, Umwelt und örtlicher Verwaltung zur Planung und Umsetzung von regional abgestimmten biodiversitätsfördernden Maßnahmen und Biotopverbundsystemen weiter fördern bzw. aufbauen – ggf. in Anlehnung an das „Niederländische Modell“

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