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GLÖZ 7: Mit Maisgemengen den Fruchtwechsel erfüllen

Der Anbau von Gemengen aus Mais und Bohnen oder Mais und Sorghum kann helfen, den Kulturwechsel nach GLÖZ 7 einzuhalten. Wir zeigen Ihnen, worauf beim Anbau zu achten ist.

Lesezeit: 5 Minuten

In diesem Frühjahr stoßen Maisgemenge in der Praxis auf besonders großes Interesse. Denn durch die schwierigen Aussaatbedingungen ließ sich das Wintergetreide nicht überall aussäen. In manchen Regionen standen Flächen über Wochen unter Wasser und müssen neu bestellt werden.

Auf einigen dieser Schläge scheiden reine Maisbestände für die Frühjahrsaussaat aus, da GLÖZ 7 dem Maisanbau mit der Pflicht zum Fruchtwechsel Grenzen setzt. Eine Alternative können hier in diesem Frühjahr Maisgemenge sein. Diese haben einen anderen Nutzungscode als Mais.

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Allerdings bringen sie auch einige Herausforderungen mit sich. Wir zeigen Ihnen, worauf es beim Anbau von Mais mit Stangenbohnen, mit Ackerbohnen und mit Sorghumhirse ankommt.

Welcher Standort passt?

Beachten Sie bei der Standortwahl, dass im Gemengeanbau deutlich weniger Herbizide zugelassen sind. Flächen mit hohem Unkrautdruck – oft sind gerade das solche mit langjährigem Maisanbau – sind daher nur bedingt geeignet.

Für den Gemengeanbau mit Bohnenarten eignen sich vor allem Standorte mit ausreichender Wasserversorgung: Denn sowohl Stangen- als auch Ackerbohnen benötigen für den Substanzaufbau deutlich mehr Wasser als Mais. Bei beiden Kulturen ist der Transpirationskoeffizient fast doppelt so hoch wie beim Mais. Das erhöht das Risiko von Trockenschäden.

Zudem kann man in diesen Mischungen häufig nur mit Bodenherbiziden im Vorauflauf arbeiten, die nur bei genug Feuchtigkeit wirken.

Ist das Wasserangebot zu üppig, wie in 2023, kann der Mais allerdings auch unter dem Massenwuchs der Stangenbohne leiden. Im Extrem kommt es zu Stängelbruch und massiven Ernteproblemen. Auf trockeneren Standorten eignet sich Sorghum mit seinem geringen Wasserbedarf besser für Gemenge.

Was schreibt die GAP vor?

Für die Anerkennung im Sinne des Fruchtwechsels (GLÖZ 7) muss die zweite Kultur im Maisgemenge gleichmäßig zu finden sein und einen erheblichen Anteil an der Bestandsbildung haben. Oft werden hier Anteile von 25 % genannt, wobei nicht klar definiert ist, ob es sich dabei um Pflanzen- oder Massenanteile handelt.

Beachten Sie beim Aussaatverfahren unbedingt die GAP-Vorgaben der Bundesländer. Eine absetzige Aussaat des Mischungspartners ist beispielsweise nicht überall erlaubt. Zulässig ist sie u. a. in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Die richtige Sortenwahl

Viele Züchter bieten bereits fertige Mischungen an, in der Regel im Mischungsverhältnis 2 : 1 (Mais zu Mischpartner). Wer die Sorten selbst wählen möchte, sollte einige Aspekte beachten. So sind besonders bei Gemengen von Mais und Stangenbohnen sowie Mais und Sorghum die TM-Gehalte bei der Ernte meist niedriger als die von reinem Mais. Wählen Sie in diesem Fall frühe Maissorten, um später mit ausreichender Gesamt-TM häckseln zu können.

Mit Stangenbohnen kombinierte Maissorten sollten außerdem eine gute Standfestigkeit aufweisen, da sie bei üppigem Bohnenwachstum viel Gewicht zu tragen haben. Für Sorghumgemenge eignen sich eher Maissorten mit steiler Blattstellung und moderater Jugendentwicklung, da der Mais das Sorghum zu Anfang überwachsen kann.

Beim Aussaattermin sind bei Stangenbohnen und Sorghum Kompromisse nötig. Beide Mischungspartner benötigen für einen zügigen Feldaufgang mit mindestens 12 °C etwas höhere Bodentemperaturen als Mais.

Was ist bei der Aussaat zu beachten?

Während sich die Saatgutkosten für Maisgemenge mit Sorghum und Ackerbohnen in etwa auf dem Niveau vom Maissaatgut bewegen, ist das Saatgut der Stangenbohnen deutlich teurer. Die Kosten je ha richten sich aber auch nach der Aussaatstärke. Unabhängig vom Mischungspartner liegen die Empfehlungen der Züchter bei rund zwölf Körnern/m² (8 Kö. Mais/4 Kö. Bohne/ Sorghum).

Auf leichten Standorten ist eine reduzierte Aussaatstärke sinnvoll – bei ausreichend hohen Feldaufgängen. Der Gemengepartner lässt sich sowohl gemeinsam mit dem Mais als auch separat aussäen. Bei der gemeinsamen Aussaat muss das Saatgut der beiden Kulturen vom Kaliber aufeinander abgestimmt sein (z. B. kleinere Bohnen).

Sorghumkörner sind deutlich kleiner als Mais und daher in Mischungen pilliert. Hat die Maisdrille eine Granulateinheit kann man den Gemengepartner damit in der Maisreihe ausbringen. Im absetzigen Verfahren sind zudem auch gesonderte Aussaattermine möglich.

Pflanzenschutz und Düngung

Bei der Grunddüngung können Sie sich grundsätzlich am reinen Maisanbau orientieren. Die N-Düngung lässt sich in den Bohnengemengen tendenziell reduzieren. Achten Sie auf Abschläge aus der Düngebedarfsermittlung. Einschränkungen bringt der Gemengeanbau besonders beim Pflanzenschutz mit sich: Hier dürfen Sie nur Herbizide einsetzen, die in beiden Kulturen zugelassen sind (siehe Übersicht).

In den Bohnengemengen sind Vorauflaufbehandlungen auf Basis der Wirkstoffe Pendimethalin (Stomp Aqua) oder Dimethenamid (Spectrum) möglich.

Auf Standorten mit Ungras-Problemen können Focus Ultra-resistente Maissorten im Mischanbau eine Alternative sein. Sie ermöglichen in Bohnengemengen z. B. die Hirsebekämpfung im Nachauflauf. Im Sorghumgemenge lassen sich viele Herbizide aus Verträglichkeitsgründen erst ab EC 13 einsetzen. Ziehen Sie neben dem Herbizideinsatz auch eine mechanische Unkrautbekämpfung z. B. mit der Hacke in Betracht.

Gemenge richtig ernten

Die Stangenbohne wächst bei gutem Wasserangebot noch lange im Gemenge weiter. Wenn sie den Mais überwuchert oder ins Lager zieht, führt das zu Ernteproblemen (Wickeln, Verstopfen). Hohe Stangenbohnen-Anteile und späte Sorghumsorten können beim Silieren zudem den TM-Gehalt drücken.

Silieren Sie die Mischung in diesem Fall über trockeneren Mais. Unproblematischer sind hier frühere Sorghumsorten und Ackerbohnen. Letztere haben die Druschreife zur Silomaisernte aber oft schon überschritten, sodass ein Teil der Bohnen auf dem Feld verbleibt.

in Zusammenarbeit mit Norbert Erhardt und Günter Klingenhagen, LWK NRW

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