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topplus Kommentar

Öko-Regelung 5 im Grünland: Jetzt festhalten an den Kennarten!

Auch wenn die neue GAP stark kritisert wurde und wird, ist die Öko-Regelung 5 gut angenommen worden. Die hohe Akzeptanz sollte die Politik nutzen, meint top agrar-Redakteurin Friederike Mund.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Öko-Regelung 5 ist ein echter Erfolg der neuen GAP – und eine der wenigen freiwilligen Förderungen, die auf (fast) alle Grünlandbetriebe passt. Es scheint, als hätte sich ein neues Glanzstück der Ökoregelungen gefunden.

Wenn da nicht die geplante Prämiensenkung ab 2025 wäre. Und die Ungewissheit, wie es dann in der kommenden Förderperiode weitergehen soll.

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Schließlich fordern schon jetzt insbesondere die Grünlandverbände vehement mehr Ökoregelungen für Grün­andbetriebe. Bislang konnten sich die Agrarminister der Bundesländer nicht darauf einigen. Warum sollte man dann nicht die Maßnahme der Kennarten ausbauen? Das hat mehrere Vorteile, zumal die Betriebe die Maßnahme sehr gut ­angenommen haben.

Fakt ist, dass gerade artenreiches Grünland eine echter Gewinn ist, ­sowohl für die Biodiversität im Ökosystem als auch im Sinne des Klimaschutzes, wie neueste Studien beweisen. So speichern z. B. Grünlandbestände umso mehr Kohlenstoff im Boden, je vielfältiger die Pflanzengesellschaften sind. Laut eines internationalen Drought-Net Experiment (IDE) überstanden artenreiche Wiesen (auch in Deutschland) in der feuchteren Zone von Mitteleuropa die Trockenheit insgesamt besser als jene in trockeneren Klimazonen.

Besseren Klimaschutz mit Kennarten im Grünland

Wer nun, wie die Politik, gerade laut nach Klimaschutzmaßnahmen ruft, kann mit der ÖR 5 dort ansetzen! Die Ver­antwortlichen müssen dazu sicherlich auch unbequeme Wege gehen, könnten aber konsequent mit Landwirtschaft und Naturschutz zusammenarbeiten.

Ihre Meinung ist gefragt

Sind Sie der gleichen oder anderer Meinung? Welche Erfahrung haben Sie mit der Ökoregelung 5 in Ihrem Bundesland gemacht?

Schreiben Sie uns Ihre Hinweise zu den Kennarten im Grünland an friederike.mund@topagrar.com

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