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Ärger um Ampelpläne

Auch Mountainbiker, Reiter und Spaziergänger gegen geplantes Waldgesetz

So langsam dämmert auch der Öffentlichkeit, was Bundeswald- und Bundesumweltministerium da heimlich abgestimmt haben. Das neue Waldgesetz hat für viele Bürger Verbote im Gepäck.

Lesezeit: 3 Minuten

Massiver Widerstand gegen das Waldgesetz kommt nicht nur aus der Forstwirtschaft, sondern auch von Grundeigentümern. Waldbesitzer stehen mit einem Fuß im Knast, wenn sie die neuen Verbote nicht befolgen. Abgesehen davon scheint das ganze Papier aus dem Hause Özdemir verfassungswidrig zu sein.

In den Sozialen Netzwerken schlagen nun auch Reiter, Spaziergänger, Pilzesammler und Radfahrer Alarm. Denn im Paragrafen 29 heißt es: „Das Reiten, Fahren mit Kutschen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig“, zitiert der Münchner Merkur. Und weiter: „Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade.“

Deutscher Alpenverein fassungslos

Für Nico Gareis vom Deutschen Alpenverein wird das Betretungsrecht der Wälder dadurch massiv eingeschränkt. „Der Entwurf geht stark in Richtung des Waldgesetzes, das in Österreich gilt. Dort ist Mountainbiken im Wald prinzipiell verboten – also nur auf explizit ausgewiesenen Strecken erlaubt“, sagte er dem Merkur.

Laut Gareis pauschalisiert der Entwurf zu stark, er lese sich, als wäre für alle jede Nutzung erst mal verboten, als wäre der Wald gesperrt. „Biker, ja im Prinzip alle Erholungssuchenden, dürften demnach nur auf einzelnen, eigens dafür ausgewiesenen Arealen unterwegs sein.“

Mountainbike-Verband befürchtet in Folge weitere Betretungsverbote

Das besorgt auch Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB): „Das öffnet willkürlichen Betretungs- und Befahrungsverboten Tor und Tür. Ein Grundbesitzer müsste nicht mal mehr Gründe, wie Naturschutz, zu starkes Nutzeraufkommen oder auch Gefahrenstellen, anführen.“ Erholungssuchende ließen sich nicht aussperren, so Mittelstädt. „Wir brauchen keine Verbote, wir brauchen ein Miteinander. Das neue Gesetz muss alle Nutzer gleichermaßen abholen.“

An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass Mittelstädt offenbar glaubt, die Grundbesitzer hätten das Waldgesetz selbst verschärft. Offenbar ist vielen gar nicht bewusst, dass es Agrarminister Cem Özdemir ist, der über alle Beteiligten hinweg entscheidet.

Ausweisen neuer Wege ohne Genehmigung

Heiß diskutiert wird auch Paragraf 33 im besagten Entwurf. Er trägt bereits den Spitznamen „Komoot-Paragraf“ und will das Ausweisen neuer Wege ohne Genehmigung des Waldbesitzers und der zuständigen Behörde verbieten, schreibt der Merkur weiter. Jeder, der auf Plattformen wie Komoot, Strava oder Outdoor-Active eigenmächtig neue Trails im Internet veröffentlicht, würde sich strafbar machen.

„Könnte schon das Teilen eines Fotos mit GPS-Metadaten einen Verstoß darstellen?“, fragt Mittelstädt daher. „Und wer würde all die Plattformen mit zig Millionen Nutzern auf solche Wege überprüfen?“, ergänzt Nico Gareis vom DAV.

Eckpunktepapier

Thema ist das Gesetz inzwischen auch beim Magazin Bike. Dort verweist man auf ein Eckpunktepapier der Bundesplattform Wald – Sport, Erholung, Gesundheit (WaSEG), auf das sich die deutschen Spitzenverbände aus Forst, Waldbesitz, Jagd, Wandern und Sport geeinigt hatten.

Das Radfahren in Wald und Flur sollte demnach gleichbehandelt werden und Radfahren müsse auf allen geeigneten Wegen erlaubt bleiben. Grundsätzlich geeignet seien Wege in festem Zustand. Diesem Empfehlungsschreiben hätten auch die Bundesländer, Städte und Gemeinden zugestimmt.

Der DIMB besteht nun auf ein bundesweit einheitliches Befahrungsrecht. Sperrungen sollten nur dort akzeptiert werden, wo es berechtigte Gründe wie Naturschutz, Gefahrenstellen etc. gibt. Antiquierte Sonderwege wie die Zwei-Meter-Regelung in Baden-Württemberg sollten in dem Zuge auch direkt abgeschafft werden.

Noch in diesem Monat will das Bundesagrarministerium den Entwurf für das Waldgesetz vorlegen. Bislang in Umlauf war nur ein Referentenentwurf, der es aber schon in sich hat.

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