Sowohl im Agrarausschuss als auch im Fischereiausschuss des Europaparlamentes stimmte eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten dafür, das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur an die EU-Kommission zurückzuweisen. Das heißt, dass die Kommission einen komplett neuen Vorschlag unterbreiten müsste.
Grüne erkennen rechte Allianz
Die christlich-konservative Europäische Volkspartei (EVP) führt diese Mehrheit an. Mit der EVP stimmten unter anderem die Abgeordneten der liberalen Renew-Fraktion und der rechts-konservativen Fraktion Identität und Demokratie.
Für die Grünenpolitikerin Jutta Paulus ist das ein „Skandal“. Die EVP mache „gemeinsame Sache mit Rechts-Konservativen und Rechtsextremen“, schrieb Paulus auf Twitter.
Die EVP lehnt die agrarpolitischen Gesetzesvorschläge des Green Deal ab, da diese einen „Angriff auf die europäischen Landwirte“ darstellten, wie die Parteienfamilie in einem Beschluss vor wenigen Wochen darstellte.
Welche Auswirkungen hat das Ergebnis?
Im EU-Gesetzgebungsprozess braucht es zu jedem Gesetz Stellungnahmen der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlamentes. Im Parlament ist der Umweltausschuss federführend damit beauftragt, eine Position zu formulieren.
Die Ausschüsse für Landwirtschaft und Fischerei können dem Umweltausschuss lediglich Empfehlungen aussprechen. Diese Empfehlung lautet nun: Retour an die Kommission.
Dass es dazu wirklich kommt und das Europaparlament die Verhandlungen über das Gesetz zur Naturwiederherstellung torpediert, ist daher noch nicht in Stein gemeißelt.
Für den Vorsitzenden des Agrarausschusses Norbert Lins (CDU) ist das Votum seines Ausschusses trotzdem ein „wichtiges Signal“. „Gerade nach dem Auftritt von Frans Timmermans am Montag, sahen wir uns genötigt, ein klares Zeichne zu setzen,“ so Lins gegenüber top agrar.
Damit das Gesetz für Agrarpolitiker Lins tragbar würde, bräuchte es „substantielle Änderungen“. „Dass es dazu wirklich kommt, sehe ich pessimistisch“, so der Unionspolitiker.
Wie will die Kommission die „Natur wiederherstellen“?
Mit dem EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur hat sich die EU-Kommission vorgenommen, auf mindestens 20 % der Land- und Seefläche der EU „naturwiederherstellende Maßnahmen“ durchzuführen.
Bis zu 10 % der Ackerfläche soll laut dem Vorschlag der obersten EU-Behörde mit artenreichen Landschaftselementen versehen werden. Ähnlich wie bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen die einzelnen Mitgliedstaaten in eigenen Strategieplänen aufzeigen, wie sie die EU-Ziele erreichen wollen.
Das sind bislang jedoch lediglich Vorschläge der EU-Kommission. In geltendes Recht ist das allerdings noch nicht gegossen.
Kampf um EU-Umweltpolitik geht weiter
Konservative und Grüne kämpfen seit Wochen auf offener Bühne um den agrar- und umweltpolitischen Kurs der EU.
Erst am Montag hat der Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans klar gemacht, dass es Erleichterungen bei den Neuen Züchtungsmethoden nicht ohne Zugeständnisse in andere Bereichen geben wird. Konkret geht es Timmermans um die Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden und das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur.