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Landwirtschaft bleibt bei der Energiekostendämpfung außen vor

Die Landwirtschaft soll nicht am Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung teilhaben. Vor allem der Gartenbau blickt daher auf kritische Wintermonate.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Landwirtschaft kann zunächst nicht auf Zuschüsse der Bundesregierung zu ihren Gas- und Stromkosten hoffen. Es sei nicht vorgesehen, die praktische Landwirtschaft in das Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung einzubeziehen, bestätigte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zu Wochenbeginn gegenüber top agrar.

Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm will die Bundesregierung Unternehmen unterstützen, die stark gestiegene Energiekosten auf Grund des internationalen Wettbewerbs nicht an ihre Kunden weitergeben können. Vergangene Woche hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt, das Programm auch für den Mittelstand zu öffnen. Doch darunter fällt die Landwirtschaft offensichtlich nicht.

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) will sich aktuell zu keinen weiteren Details äußern. Es sei dabei, das Energiekostendämpfungsprogramm zu konkretisieren, teilt das BMWK gegenüber top agrar mit. „Hierzu sind wir im Austausch mit dem Bundesfinanzministerium und hoffen auf schnelle Klärung mit dem BMF“, sagte eine Sprecherin.

BMEL hält Krisenhilfe für die Landwirtschaft für ausreichend

Das BMEL argumentiert, dass die Landwirtschaft mit einem eigenen Krisenhilfsprogramm, für das die Bundesregierung EU-Mittel auf 180 Mio. € aufgestockt hatte, bereits ausreichend berücksichtigt sei. Seit vergangener Woche läuft die Auszahlung dieser Krisenhilfe antragslos vor allem für Schweinebetriebe, Geflügelmast und Gartenbau Betriebe, die 2021 am Greening teilgenommen haben. Betriebe mit Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Tierhaltungsbetriebe ohne Fläche und Kleinerzeuger können ab Oktober über eine Kleinbeihilfe Anträge auf Unterstützung bei der BLE stellen. Es habe damit im Geschäftsbereich des BMEL bisher vor allem Hilfen für die Landwirtschaft gegeben, so der BMEL-Sprecher.

Nun ist wohl die Ernährungswirtschaft dran. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte zum Wochenende angekündigt, dass energieintensive Betriebe des Lebensmittelhandwerks wie etwa Bäckereien, Metzgereien und Brauereien künftig vom Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) der Bundesregierung profitieren sollen. Dazu liefen jetzt die Gespräche mit den anderen Ressorts, um eine einheitliche Position innerhalb der Bundesregierung zu erzielen, heißt es beim BMEL.

Die Landwirtschaft sieht das BMEL zudem auch bei den anderen Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket berücksichtigt. Wie alle anderen Einkommensteuerpflichtigen betrifft die landwirtschaftlichen Betriebe daraus die Anpassung der Einkommensteuertarife ab Januar 2023 (kalte Progression). Auch die Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 % auf den gesamten Gasverbrauch von Oktober 2022 bis März 2024 zählt die Bundesregierung zur Entlastung dazu.

SPD will Landwirtschaft im Einzelfall Energiepreiszuschuss ermöglichen

Einigkeit in der Ampel-Koalition gibt es zum genauen Adressatenkreis für das Energiekostenentlastungspaket aber noch nicht. Die SPD-Fraktion will sich laut deren agrarpolitischen Sprecherin Susanne Mittag für weitere Änderungen stark machen. „Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, dass es auch für Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft einen Zuschuss geben wird. Bereiche wie Aufzucht, Mast und Unterglasanbau, aber auch die verarbeitenden Bereiche wie Bäckereien, Molkereien und Mühlenbetriebe leiden besonders unter den erhöhten Energiekosten", teilte Mittag mit.

Nach Informationen von top agrar will die SPD eine Regelung erreichen, nach der die Landwirtschaft zwar nicht als Gesamtbranche in das Energiekostendämpfungsprogramm aufgenommen wird. Vielmehr sollen landwirtschaftliche Betriebe über Einzelfallhilfen doch noch Anträge für die Energiepreisdämpfung stellen können.

Energieintensiver Gartenbau fühlt sich vernachlässigt

Die Landwirtschaftsverbände wollen sich nun beim Wirtschaftsministerium für eine Berücksichtigung bei der Energiekostendämpfung stark machen. Vor allem die Unterglas-Gartenbaubetriebe sind von besonders hohen Energiekosten betroffen, heißt es beim Deutschen Bauernverband (DBV).

So pocht insbesondere der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf eine Berücksichtigung. „Das Energiekostendämpfungsprogramm muss dringend erweitert werden, damit der energieintensive Gartenbau unterstützt werden kann“, sagte der stellvertretende Generalsekretär des ZVG, Dr. Hans Joachim Brinkjans gegenüber top agrar. Das der Gemüse- und Zierpflanzenbau sowie die Pilzzucht zu den energieintensiven Sektoren zähle, habe der ZVG im Antragsverfahren im Zuge der Carbon-Leakage-Verordnung nachgewiesen. „Die Erkenntnis muss dringend in Maßnahmen münden, denn vor uns liegen die besonders kritischen Wintermonate“, so Brinkjans weiter.

Die Gartenbaubetriebe sehen sich gerade nicht ausreichend vom BMEL-Krisenhilfsprogramm berücksichtigt. Weil viele mit ihrem Flächenumfang nicht dem Greening unterliegen, fallen sie nicht unter die unbürokratisch ausgezahlte Krisenhilfe sondern müssen über die Kleinerzeugerhilfe einen Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen, was erst ab Oktober möglich ist. Außerdem liege die Höhe der in der Kleinbeihilfeverordnung genannten Unterstützung weit unter der bereits im April vom Thünen-Institut empfohlen Hilfen, einschließlich der für den Zierpflanzenbaus, moniert der ZVG. „Dabei ist die gesamte Branche noch 2020 als systemrelevant und zur kritischen Infrastruktur gehörend eingestuft worden“, sagt Brinkjans.

Agrarminister der Länder priorisieren Strompreisbremse

Die Agrarminister der Länder hatten bei ihrer Konferenz am Freitag die gesamte Agrar- und Ernährungsbranche als systemrelevant bezeichnet. Dabei begrüßten sie die von der Bundesregierung bereits auf den Weg gebrachten sowie noch geplanten Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Diese würden auch die Landwirtschaft adressieren, schrieben sie in ihr Protokoll. Dazu zählen sie das Hilfsprogramm für die besonders von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, die Strompreisbremse, die Ausweitung des Energiepreisdämpfungspakets auf klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und der Abbau der kalten Progression. Wichtig war ihnen dabei vor allem die Strompreisbremse. Nur so könne die Versorgung mit Lebensmitteln auch im Krisenfall abgesichert werden, hieß es.

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