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Umbau der Tierhaltung

Mehreinnahmen aus Fleisch-MwSt müssen zu 100 % bei Tierhaltern ankommen!

Hubertus Beringmeier ist nur dann für eine Tierwohl-Mehrwertsteuererhöhung bei Fleisch, wenn das Geld gesetzlich geregelt auch voll bei den umbauwilligen Landwirten ankommt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die 2021 einberufene Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) hat dem Bundeslandwirtschaftsministerium einen Vorschlag zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung unterbreitet. Dieser sieht eine Mehrwertsteuererhöhung für Fleischprodukte auf den Regelsatz vor, sodass zur Finanzierung des Tierwohls die Mehrwertsteuer von derzeit sieben auf dann 19 % angehoben werden könnte.

Nach Einschätzung von Jochen Borchert, der der Kommission viele Jahre vorstand, müsste diese Mehrwertsteuererhöhung durch ein Begleitgesetz flankiert werden, sodass keine Konflikte mit europäischem Recht entstehen und die Mehreinnahmen den deutschen Tierhalterinnen und Tierhaltern vollumfänglich zugutekommen.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) begrüßt grundsätzlich den Ansatz zur Mehrwertsteuererhöhung auf Fleischprodukte, sieht jedoch noch erheblichen Korrekturbedarf. „Voraussetzung für die Finanzierung von mehr Tierwohlställen über eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleischprodukte ist, dass gesetzlich verankert wird, dass die so gewonnenen Mehreinnahmen vollumfänglich – ich sage ausdrücklich zu 100 % – auf die Höfe gelangen und hier für den Umbau, Neubau oder Anbau von Ställen hin zu mehr Tierwohl genutzt werden können", betont WLV-Präsident Hubertus Beringmeier.

Zudem müsse die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes schrittweise, entsprechend dem Finanzierungsbedarf für Tierwohlmaßnahmen, erfolgen. Darüber hinaus sei sicherzustellen, dass die Finanzierungsmittel für alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – zugänglich sind, so Beringmeier.

20 Jahre Planungssicherheit gewährleisten

Die Mehrwertsteuerhöhung auf Fleisch muss nach Maßgabe des Bauernverbandes für Betriebe eine Planungssicherheit von mindestens 20 Jahren bieten. Dies könnte über langfristige Verträge mit landwirtschaftlichen Betrieben abgesichert werden.

Darüber hinaus bedarf es nach Einschätzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband dringender Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Bisher ist eine Privilegierung oder Abweichung von den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Sinne einer Verbesserungsgenehmigung für Tierwohlställe nicht ausreichend gegeben. Änderungen vorhandener Stallbauten hin zu mehr Tierwohl können in der Folge bisher nicht realisiert werden.

„6.800 schweinehaltende Betriebe in Westfalen-Lippe, eine der viehhaltungsstärksten Regionen Deutschlands, sind mit Blick auf die Zukunft der Tierhaltung seit Jahren in Wartestellung. Das vom BMEL initiierte und im vergangenen Jahr verabschiedete Bundesförderprogramm mit einem Volumen von 1 Mrd. € kann ein erster Anschub sein. Für einen breiten Umbau der Tierhaltung ist die Förderung jedoch nicht ausreichend“, unterstreicht Hubertus Beringmeier.

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