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topplus Umbau oder Abbau?

NRW drängt Özdemir zu Änderungen beim Umbau der Tierhaltung

NRW wirft Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir beim Umbau der Tierhaltung einen Alleingang vor. Agrarministerin Gorißen fürchtet einen Kahlschlag und fordert Änderungen ein.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Landwirtschaftsministerin aus Nordrhein-Westfalen, Silke Gorißen (CDU), hat scharfe Kritik an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) für seine Pläne für den Umbau der Tierhaltung geäußert. „Das vom Bund aktuell vorgelegte Regelwerk ist so sehr Stückwerk, dass man damit die landwirtschaftliche Tierhaltung abwürgt. Das wollen wir verhindern“, sagte Gorißen am Donnerstag vor Journalisten in Düsseldorf.

Gorißen vermisst direkte Kommunikation mit Özdemir

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Sie befürchte mittlerweile, dass Özdemir bewusst, den Abbau der Tierhaltung in Kauf nehme, so Gorißen weiter. Die bisher vorgelegten Gesetzentwürfe zum Tierhaltungskennzeichen, zur Finanzierung und zum Baurecht würden in NRW als „unberechenbar, doppelbödig und als Kahlschlag“ wahrgenommen.

In Berlin sei man für konstruktive Kritik nicht offen, sondern es gebe nur Ergebnisse, „die am grünen Tisch getroffen wurden“, beschwerte sich Gorißen weiter. Die Ministerin monierte zudem, dass Özdemir auch persönlich nicht auf ihre Gesprächsangebote eingegangen sei.

Noch Hoffnung auf Beratungen im Bundestag

Aktuell wird das Tierhaltungskennzeichengesetz im Bundestag von den Ampelfraktionen beraten. Die Länder haben über den Bundesrat nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung. Dennoch will NRW gemeinsam mit anderen Bundesländern für konkrete Änderungen im Gesetz kämpfen. „Unsere Hoffnung ist nach wie vor, dass der Bundeslandwirtschaftsminister sagt, wir kehren zurück an einen gemeinsamen Tisch und befassen uns damit noch einmal“, sagte Gorißen.

Konkret fordert NRW beim Tierhaltungskennzeichengesetz:

  1. Die Kennzeichnung auch für ausländische Ware möglich zu machen.
  2. Die heimische Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in die Kennzeichnung mit aufzunehmen und entsprechend zu fördern.
  3. Den Geltungsbereich für die Kennzeichnung über das Frischfleisch hinaus auszuweiten, um ein größeres Marktsegment zu erfassen und auch den Außer-Haus-Verzehr und die Gastronomie mit einzubeziehen.
  4. Eine Regelüberwachung einzuführen und sich nicht nur wie geplant auf anlassbezogene Kontrollen zu verlassen.
  5. Die Strukturen der Initiative Tierwohl (ITW) mit einzubeziehen.

NRW will keine Obergrenzen bei der Tierzahl

Auch die von Özdemir geplanten Eckpunkte zur finanziellen Unterstützung des Umbaus von Ställen und die laufenden Tierwohlprämien gehen NRW nicht weit genug. Dem Land missfallen vor allem die Obergrenzen für die Förderung, die das BMEL eingezogen hat. „Die Förderprogramme müssen allen Betrieben zur Verfügung stehen, große und kleine Betriebe dürfen nicht auseinander dividiert werden“, sagte Gorißen.

Im BMEL Entwurf orientieren sich die Tierwohlprämien an der Tierzahl pro Betrieb und die Obergrenzen liegen bei max. 3000 Mastschweinen bzw. 200 Sauen. Zudem ist die Förderung daran gebunden, dass Schweine einen intakten Ringelschwanz haben müssen. Auch das findet in NRW keine Unterstützung. „Der intakte Ringelschwanz ist für viele Betriebe noch nicht umsetzbar, hier braucht es langfristige Änderungen und keine ad hoc Regelungen“, sagte Gorißen.

Finanzierung reicht nicht für konventionelle Betriebe

Insgesamt hält das NRW Landwirtschaftsministerium den bisherigen Finanzansatz für den Umbau der Schweinehaltung für viel zu niedrig angesetzt. Der Bund hat für vier Jahre insgesamt 1 Mrd. € vorgesehen. Zum Vergleich hatte die Borchert-Kommission in ihren Ergebnissen allein für die Schweinehaltung jährlich 2,4 Mrd. € Förderung eingeplant.

Die Förderkulisse des Bundes lässt damit rechnerisch eine Förderung von 5 bis max. 7 % der Schweine zu, rechnet das NRW-Agrarministerium vor. In dieser Kalkulation seien die Bio-Betriebe bereits eingerechnet. Die meisten konventionell wirtschaftenden Betriebe gingen leer aus, befürchtet man in Düsseldorf. „Wir müssen raus in die Fläche, wir müssen die Betriebe im Einzelnen mitnehmen. Jeder Landwirt, der umstellen will, den müssen wir mitnehmen“, sagte Gorißen.

NRW will zur Agrarministerkonferenz Ende März Druck machen

Viel Einfluss haben die Länder jedoch auch bei der Finanzierung nicht. Das BMEL hat die Förderung über ein Bundesprogramm geregelt. Damit entfällt die Kofinanzierung und Mitsprache, die es bisher bei der Tierwohlförderung von den Ländern gegeben hat. NRW kann aktuell nur darauf achten, dass in der Übergangszeit bis das Bundesprogramm startet, keine Lücken bei der Tierwohlförderung entstehen. Zudem kann das Land über die 2. Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik Tierwohlmaßnahmen wie etwa die Strohhaltung fördern.

Mit ihrem Unmut sieht sich Gorißen nicht allein. Die Runde der Agrarminister der Länder hätten Özdemir wiederholt zu Änderungen in seinem Konzept aufgefordert. Nun arbeitet NRW an einem Antrag, den es gemeinsam mit weiteren Ländern zur Agrarministerkonferenz Ende März in Schleswig-Holstein einbringen will. Grundsätzliche Änderungen an den Gesetzentwürfen seien auch vor der Sommerpause noch möglich, hieß es am Donnerstag in Düsseldorf. Das sei kein Hexenwerk.

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