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Ende der Energie-Subvention

Scholz kündigt Aus für Energiepreisbremsen zum Jahresende an

Die Ampel präsentiert erste Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 nach dem Verfassungsgerichtsurteil. Im Bundestag verkündet Bundeskanzler Olaf Scholz das Aus für die Gas- und Strompreisbremse Ende 2023.

Lesezeit: 4 Minuten

In seiner Regierungserklärung im Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Dienstag das Aus für die Strom- und Gaspreisbremsen zum Beginn kommenden Jahres angekündigt. Dies sei möglich, weil deutschlandweit wieder Strom- und Gastarife verfügbar seien, die zwar höher als vor der Krise seien, aber unterhalb der Grenzen lägen, ab denen die Preisbremsen greifen, sagte Scholz. Zudem seien die Gasspeicher „so gut gefüllt, dass wir nicht mit plötzlichen Preissprüngen rechnen“.

Ein Schlupfloch für schlechte Zeiten ließ Scholz allerdings. Sollten die Preise für Energie dennoch erneut unerwartet dramatisch steigen, sei man jederzeit in der Lage, „kurzfristig zu handeln“, sagte er. Scholz bekräftigte, dass die Bundesregierung trotz des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts die Energiepreisbremsen noch bis zum Jahresende fortführen werde. Dazu werde nun für dieses Jahr erneut die Schuldenbremse ausgesetzt.

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Die Bundesregierung hatte die Strom- und Gaspreisbremsen im vergangenen Jahr eingeführt. Damit sollten die stark gestiegenen Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abgefedert werden. Für Gas liegt die Preisbremse bei 12 Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent. Die Finanzierung erfolgte über den mit bis zu 200 Mrd. € ausgestatteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Die Karlsruher Richter haben solche Sondervermögen neben dem regulären Haushalt jedoch in ihrem Urteil vom 15.November für unzulässig erklärt.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte das Aus für die Energiepreisbremsen bereits am vergangenen Freitag zum Jahresende angekündigt. Sein Vorstoß war jedoch zu der Zeit wohl noch nicht mit allen Ampel-Fraktionen abgesprochen. Dies sorgte für Protest aus der SPD-Fraktion, die zunächst Verhandlungen über eine Fortführung forderte.

Bundeshaushalt für 2024 nicht mehr in diesem Jahr

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wird den neuen Haushalt für 2024 nicht mehr in diesem Jahr vorlegen. Das geht aus einem Brief des Ministers an die Fraktionen der Ampel-Parteien hervor, aus dem u.a. die Deutsche Presseagentur (dpa) zitiert. Lindner schreibt darin, dass das Gerichtsurteil und die Beschlüsse zum Haushaltsjahr 2023 weitreichende Änderungen am geplanten Bundeshaushalt 2024 und dem Finanzplan bis 2027 erforderlich machen. Deshalb schlage er vor, das Haushaltsverfahren 2024 mit ausreichender Sorgfalt zu führen und sich Zeit für die parlamentarischen Beratungen zu nehmen. Ziel sei ein schnelles Verfahren, aber es liege noch viel Arbeit vor der Ampel. Außerdem rate er dazu, „dass wir den Bundeshaushalt 2024 und den Haushalt 2025 zusammen betrachten, denn strukturelle Änderungen sind aus meiner Sicht unausweichlich“. An den ambitionierten Zielen der Koalition wolle er festhalten. „Wir werden intensive Diskussionen führen müssen“, aber er sei „der festen Überzeugung, dass diese Situation auch eine Chance für unser Land sein kann“.

Am Montag hatte das Bundeskabinett bereits einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und damit erste Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts gezogen. Demnach wird der Bund mehr Schulden aufnehmen als eigentlich erlaubt und muss dafür die Schuldenbremse aussetzen.

CO2-Preis könnte höher steigen

Schwieriger als dieser Nachtragshaushalt wird das Aufstellen eines verfassungskonformen Haushalts für 2024, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Sie zitiert Quellen aus dem Bundesfinanzministerium laut denen für den Haushalt 2024 noch ein Betrag zwischen 10 und 20 Mrd. € aufgebracht werden muss. Zudem fehlen durch das Verfassungsgerichtsurteil im Klima- und Transformationsfonds (KTF) 60 von den 212 Mrd. €, die die Ampelkoalition in den kommenden vier Jahren als Zuschüsse verteilen wollte, unter anderem für neue Heizungen, die Stahlherstellung mit Wasserstoff und den Bau von Chipfabriken.

Neben Kürzungen im Sozialbereich und bei der Migrationspolitik ist auch eine stärkere Anhebung des CO2-Preises über die für 2024 beschlossenen 40 € je Tonne in der Diskussion. Dies würde die Einnahmen des Klimafonds erhöhen. Das müssten dann die Verbraucher an der Tankstelle und auf der Heizkostenabrechnung zahlen.

In welchem Maße der knapp 7 Mrd. € umfassende Agrarhaushalt 2024 von weiteren Kürzungen betroffen wäre, bleibt noch abzuwarten. Unklar ist, ob die in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses gefassten Beschlüsse für 2024 noch Bestand haben werden. Der Ausschuss hatte die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen in der der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) von knapp 300 Mio. € um rund 67 Mio. € abgemildert. Offen ist zudem, ob die ursprünglich aus dem KTF vorgesehenen 120 Mio. € für die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen fließen werden.

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