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topplus Haushaltssperre und die Folgen

Welche Kürzungen kommen auf den Agrarhaushalt zu?

Auch der Agrarhaushalt von Minister Cem Özdemir wird 2024 Kürzungen verkraften müssen. Welche, das obliegt den aktuellen Verhandlungen. Diese könnten sich bis ins Jahr 2024 hineinziehen.

Lesezeit: 4 Minuten

Weitgehend Klarheit für den aktuellen Bundeshaushalt 2023, aber große Unsicherheit für 2024 - so stellt sich mittlerweile die Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzpolitik dar.

Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) stellte auf Nachfrage von Agra-Europe klar, dass die vom Bundesfinanzministerium verhängte Haushaltssperre nicht die 2023 bewilligten und zugesagten Mittel in den Förderprogrammen des BMEL betreffe. Zuwendungen, die für dieses Jahr beschieden worden seien, könnten wie gewohnt ausgezahlt werden.

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Agrarprämien sollen pünktlich kommen

Nicht unter die Haushaltssperre fällt die Auszahlung der EU-Agrarförderungen durch den Bund. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte vergangene Woche bestätigt, dass trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Sondervermögen eine pünktliche Auszahlung des EU-Agrargeldes gelinge. "Die Auszahlung der Direktzahlungen durch den Bund ist von der Haushaltssperre nicht betroffen, da es sich nicht um Bundesmittel handelt", sagte er bei der Sonder-Agrarministerkonferenz am Dienstag. Der Bund will am 22. und 27. Dezember die EU-Agrargelder an die Länder auszahlen, die diese dann an die Landwirtinnen und Landwirte weiterreichen.

Keine neuen Bewilligungen für die Bauernmilliarde

Betroffen von der Haushaltssperre ist unterdessen das Innovationsprogramm Landwirtschaft, die Bauernmilliarde. Denn Förderanträge für künftige Haushaltsjahre können derzeit nicht ausgesprochen werden. Daraus ergibt sich die Ankündigung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, bis auf weiteres keine neuen Bewilligungen für das Programm mehr zu erteilen. Alle bereits ausgestellten Bewilligungen sind von der Sperre allerdings nicht betroffen.

GAK-Mittel liegen aktuell auf Eis

Vergangene Woche hatte das BMEL den Ländern mitgeteilt, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) keine Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Bundes mehr zu binden. Unter dem Strich heißt das, sämtliche Finanzzusagen des Bundes, die im nächsten Jahr und den darauffolgenden Jahren haushaltswirksam werden, sind gegenwärtig tabu. Die GAK ist das Hauptinstrument der nationalen Agrarstrukturförderung und bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme. Deshalb begehrten die Bundesländer bereits im Sommer 2023 gegen Kürzungen daran auf.

Für 2023 gilt erstmal eine Notlage

Die Bundesregierung steht derzeit vor der Aufgabe, verfassungsgemäße Haushalte aufzustellen. Für den Haushalt 2023 scheint man einen gangbaren Weg gefunden zu haben. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte Ende vergangener Woche angekündigt, für 2023 nachträglich eine Notlage zu erklären. Damit würde ein weiteres Jahr die Schuldenbremse ausgesetzt und dem Bund erneut eine höhere Kreditaufnahme ermöglicht werden. Den dafür erforderlichen Nachtragshaushalt will das Kabinett in dieser Woche beschließen.

Haushalt für 2024 wird wohl 2023 nicht mehr beschlossen

Dass eine „Notlage“ auch noch für 2024 beschlossen werden könnte, gilt aus rechtlichen und politischen Gründen als wenig wahrscheinlich. Diskutiert wird stattdessen zunehmend über eine Reform der Schuldenbremse. In jedem Fall dürfte es zu erheblichen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 kommen. Inzwischen zeichnet sich ab, dass der Haushalt für das kommende Jahr nicht mehr in diesem Jahr beschlossen wird.

Einsparungen am Agrarhaushalt noch offen

In welchem Maße der knapp 7 Mrd. € umfassende Agrarhaushalt von weiteren Kürzungen betroffen wäre, bleibt daher abzuwarten. Unklar ist bereits, ob die in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses gefassten Beschlüsse Bestand haben werden. Der Ausschuss hatte die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen in der GAK von knapp 300 Mio. € um rund 67 Mio. € abgemildert. Nicht vorstellbar ist, dass die aus dem KTF vorgesehenen 120 Mio. € für die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen wie gewohnt fließen werden. Ob die Mittel gegebenenfalls anderweitig mobilisiert werden können, ist eine der vielen offenen Fragen.

Was wird aus der Milliarde für den Umbau der Tierhaltung?

Klar ist allerdings, dass der Spielraum für weitere Einsparungen im Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums klein ist. Zum einen sind rund 60 % des Etats in der agrarsozialen Sicherung gebunden. Zum anderen haben die heftigen Reaktionen aus den Ländern auf die GAK-Kürzungen gezeigt, wie schwierig das wäre. Dies dürfte erst recht für das 2024 anlaufende Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung gelten, dem im Ministerium ein ähnlich hoher politischer Stellenwert zugemessen werden dürfte.

Özdemir will Schuldenbremse um Investitionsklausel ergänzen

Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat indes dazu aufgerufen, die Schuldenbremse um eine Investitionsklausel zu ergänzen. „Wir bekennen uns zur Schuldenbremse, aber zu einer guten Schuldenbremse“, sagte Özdemir am Samstag auf dem Grünen-Parteitag in Karlsruhe. Dabei dürfe nicht nur das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, sondern auch das vorherige Urteil desselben Gerichts, wonach Maßnahmen gegen die Klimakrise nicht aufgeschoben werden dürfen, argumentierte Özdemir.

Die Politik müsse sowohl die Schuldenbremse beachten als auch das Klima schützen. Die Grünen müssten nachweisen, "dass Klimaschutz und wirtschaftlicher Erfolg zusammengehen", sagte Özdemir. In der Wirtschaft sei diese Botschaft aus seiner Sicht längst angekommen.

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