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Union will Ampel mit der Stilllegung vor sich her treiben

Die Union nutzt die Uneinigkeit der Ampel beim Umgang mit der verpflichtenden Stilllegung zum Angriff. Doch in der landwirtschaftlichen Praxis gibt es keinen großen Trend zur Abkehr von Brachflächen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Unionsfraktion im Bundestag versucht mit dem Thema Stilllegung einen Keil in die Ampel-Koalition zu treiben. Für eine Abschaffung der verpflichtenden Stilllegung von 4 % der Ackerflächen aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) hat sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies in dieser Woche ausgesprochen.

Union bereitet Antrag im Bundestag vor

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Die Unionsfraktion werde im Bundestag einen Antrag zur dauerhaften Aussetzung verpflichtender Stilllegungsflächen einbringen, kündigte Thies an. Damit will die Union aus der Opposition heraus vor allem die FDP in der Agrarpolitik vorführen. Er hoffe, „dass die Abgeordneten der FDP-Fraktion zu ihrem eigenen Vorschlag stehen und den Antrag unterstützen“, sagte Thies.

Die FDP hatte mit einem Vorstoß für eine dauerhafte Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung ihren eigenen Koalitionspartner Die Grünen herausgefordert. Zum Jahrestag des Angriffskrieges auf die Ukraine hatte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Carina Konrad gefordert, die nur für 2023 ausgesetzte Stilllegungsverpflichtung dauerhaft abzuschaffen. Unterstützung hat sie dafür in der FDP-Fraktionsführung und beim agrarpolitischen Sprecher der FDP, Dr. Gero Hocker.

Grüne wollen von Stilllegung nicht abrücken

Die Grünen bekräftigen indes erneut, dass für sie eine dauerhafte Abschaffung der 4 % Stilllegung nicht in Frage kommt. „Eine Änderung der diesbezüglich bestehenden Rechtslage ist seitens der Bundesregierung nicht vorgesehen“, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Claudia Müller (Grüne), in dieser Woche auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Thies, die top agrar vorliegt.

Die Grünen hatten den Kompromiss für die Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung für 2023 im vergangenen Jahr nur schwer ihrem Wahlklientel verkaufen können. „Es ist ganz klar, das war eine einmalige Aktion und sie wird es nicht weiter geben“, sagte die beamtete Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Silvia Bender, noch im Januar in der Grünen-nahen Böll-Stiftung zur Freigabe der Brachflächen.

Betriebe könnten Brache trotz Ausnahme 2023 einhalten

Wie viele Betriebe die Ausnahmeregel von der Stilllegungsverpflichtung 2023 umsetzen, ist noch nicht ausgemacht. Die Landwirte können ausnahmsweise Getreide, Sonnenblumen oder Leguminosen (aber kein Soja) auf die 4% Brache aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) anrechnen lassen. Allerdings müssen Brachflächen, die schon 2021 und 2022 etabliert waren, erhalten werden. Sie dürfen 2023 nicht bewirtschaftet werden. Das schränkt den Spielraum deutlich ein.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) verzeichnet in Gesprächen mit seinen Landesverbänden bisher keine große Nachfrage der Landwirte, 2023 weitere Flächen in die Bewirtschaftung zu nehmen. „In vielen Betrieben werden die 4 % Brache einschließlich Landschaftselemente zu Stande kommen“, sagte der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling gegenüber top agrar. Zudem führten zusätzliche Auflagen für breitere Pufferstreifen an Gewässern oft zu der Entscheidung, diese ganz aus der Bewirtschaftung zu nehmen, so Hemmerling weiter.

Naturschützer warnen vor Aufgabe der Stilllegungsverpflichtung

Kritik an der Diskussion um die Brachflächen kommt von den Naturschutzverbänden. Sie fürchten, dass sich der Verlust der Artenvielfalt verschärfen würde, wenn sich Deutschland und die EU von der verpflichtenden Flächenstilllegung verabschieden würden. „Die aktuelle Diskussion beschäftigt sich nur mit der Maximierung der Flächen. Das geht am Thema vorbei“, sagte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

In Deutschland seien zurzeit ungefähr 1 bis 2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Brachen. „Diese Flächen sind unverzichtbar, um das Artensterben aufzuhalten“, so Miller. Er zitiert wissenschaftliche Studien, die zeigten, dass mindestens 10 % der Fläche notwendig wären, um den Biodiversitätsverlust zu stoppen.

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