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Was Habecks Klimaschutzgesetz für die Landwirtschaft bedeutet

Die Bundesregierung verabschiedet sich von den Sektorzielen für den Klimaschutz. Dennoch muss die Landwirtschaft weiter CO2 einsparen. Folgende Maßnahmen sieht das Klimaschutzprogramm jetzt vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat am Mittwoch seine Entwürfe zum Klimaschutzgesetz und zum Klimaschutzprogramm an die anderen Ministerien zur Abstimmung geschickt. Schon kommenden Mittwoch will das Bundeskabinett diese dann beschließen.

Kern der Neuerung ist der Abschied von den verpflichtenden CO2 Emissions-Zielen, die jeder Sektor, so auch die Landwirtschaft, bisher jährlich zum Klimaschutz beitragen musste. Stattdessen soll künftig über eine sektorübergreifende mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden, ob Deutschland noch auf dem Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2045 ist.

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Keine Änderung an den Vorgaben zur CO2-Reduktion

An den Zahlen für die Einsparung von Treibhausgasen ändert sich im Klimaschutzgesetz hingegen erstmal nichts. Deutschland muss demnach den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bis 2030 gegenüber 1990 um 65 % senken. Bis 2045 muss dann verbindlich Klimaneutralität erreicht werden. Zurzeit beträgt die Minderung laut Umweltbundesamt rund 41 %.

Die Neuerung geht auf einen Kompromiss der Ampel aus dem Koalitionsausschuss von Ende März zurück, den insbesondere die FDP durchgesetzt hatte. Danach gab es Befürchtungen, dass Sektoren, die beim Klimaschutz gut dastehen, wie die Landwirtschaft, die Lücken der Sektoren Verkehr und Gebäude, die ihre Klimaschutzziele zuletzt nicht erfüllten, auffüllen müssen.

Wirtschaftsminister Habeck betonte am Mittwoch bei der Vorlage der Gesetzentwürfe, dass keiner der Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, sowie Abfallwirtschaft aus der Verantwortung entlassen werde. „Klimaschutz soll damit zu einer echten Querschnittsaufgaben der Bundesregierung werden. Alle Sektoren leisten ihren Beitrag“, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Bundesregierung will bei zu hoher Gesamtemission nachsteuern

Alle Bundesministerien bekommen nun statt der Sektorziele, Jahresemissionsmengen. Es werde weiterhin eine volle Transparenz geben, ob die Sektoren auf dem Minderungspfad seien oder nicht, so das Bundeswirtschaftsministerium. Zudem spricht das Gesetz von einer Nachsteuerung, falls die Bundesregierung das Gesamtemissionsziel überschreitet.

Über das neue Klimaschutzprogramm erhalten nun alle Sektoren einen Katalog von Maßnahmen, mit denen sie die Klimazeile erreichen wollen.

Für die Landwirtschaft sieht es folgende Maßnahmen vor:

  • Umbau der Tierhaltung: „Die Entwicklung der Tierbestände soll sich an der Fläche orientieren und wird in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes (Ammoniak/Methan) gebracht“, heißt es im Klimaschutzprogramm.
  • Effizientere Düngung: „Mit einer Änderung des Düngegesetzes im Jahr 2023 und der Einführung einer Monitoring-Verordnung im Jahr 2024 werden die Voraussetzungen für ein digitales Herkunftssystem Nährstoffe geschaffen“.
  • Einsparung von Stickstoff durch neue Qualitätsparameter bei Backweizen: „Zur Reduktion der Stickstoff-Düngung für Brotgetreide findet ein Diskussionsprozess statt, wie eine veränderte Wertermittlung von Backweizen und eine Überprüfung der Wirksamkeit in Hinsicht auf die Stickstoffdüngung und Backqualität möglich ist“. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will mit allen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette ein Konzept dafür erarbeiten.
  • Erhöhung der Energieeffizienz: „Zusätzlich zur Erhöhung der Energieeffizienz wird die Nutzung erneuerbarer Energie, insbesondere die direkte Nutzung von Strom, im stationären Einsatz (z. B. Wärmeenergie) sowie die Umstellung der Landwirtschaft auf alternative Antriebstechnik (u.a. batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzellen, fortschrittliche Biokraftstoffe, Biomethan, ggf. angepasste Landtechnik) bei mobilen Maschinen und Geräten verstärkt gefördert.“
  • Pflanzenbetonte Ernährungsstrategie: „Der Koalitionsvertrag sieht die Erarbeitung einer Ernährungsstrategie vor. In dem Rahmen werden auch Maßnahmen zur Förderung einer stärker pflanzenbetonten Ernährungsweise entwickelt.“
  • Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: „Das BMEL strebt eine Halbierung der Lebensmittelabfälle in allen Sektoren von Primärproduktion bis private Haushalte bis 2030 an. Dafür wird die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung weiterentwickelt“.

Für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft listet das Klimaschutzprogramm einen eigenen Maßnahmenkatalog auf. Er orientiert sich insbesondere am Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das das Bundesumweltministerium ausgearbeitet hat. Es bezieht sich vor allem auf Förderprogramme von Bund und Ländern.

Zum Sektor Landnutzung gehören u.a. die Punkte:

  • Mehrung der Waldfläche, Wiederherstellung und klimaresilienter Waldumbau:
  • Klima Wildnis-Flächen in Wäldern, Mooren, Auen, Küsten, Gebirgen, ehemaligen Truppenübungsplätzen und Bergbaufolgelandschaften
  • Förderung von naturnahen Flächen zur Kohlenstoffspeicherung in der Agrarlandschaft
  • Beschleunigung Wiedervernässung von Moorböden
  • Flächenverbrauch und Bodenversiegelung reduzieren
  • Nachhaltige und regionale Wertschöpfungsnetze für Holz als Rohstoff

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