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Anwendungsbestimmungen

Neue Auflagen für verschiedene Mais-Wirkstoffe

Maisanbauer müssen dieses Jahr die neuen Auflagen im Blick haben. Das Maiskomitee informiert, was sich geändert hat.

Lesezeit: 3 Minuten

Für einzelne Glyphosat-haltige Mittel gelten neue Anwendungsbestimmungen (z. B. NT307-90 zum Schutz der Ackerbegleitflora). Diese und die aktuell geltenden Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote für Glyphosat sind weiterhin einzuhalten, informiert das Deutsche Maiskomitee (DMK).

Der Wirkstoff Pethoxamid hat in den Herbizden Successor 600 und Quantum die Drainauflage NG 405 in allen Indikationen; Successor T hat die NG 405 nicht. Auch für den Wirkstoff Dimethenamid-P gibt es Indikationen, die zu beachten sind. Das Herbizid Spectrum Gold hat die Drainauflage NG 405 nur in der vollen Aufwandmenge (3,0 l/ha) und Spectrum Plus nur bei Anwendungen im Vorauflauf, nicht aber im Nachauflauf. Spectrum hat keine Drainauflage.

Der Wirkstoff Terbuthylazin (TBA) zählt zu den Grundbausteinen des chemischen Pflanzenschutzes im Mais. Die NG 362 besagt, dass TBA-haltige Pflanzenschutzmittel auf derselben Fläche nur eine Behandlung (max. 850 g/ha TBA) innerhalb eines Dreijahreszeitraums – auch rückwirkend – durchgeführt werden darf.

Letzte Saison mit S-Metolachlor

Der Wirkstoff S-Metolachlor wird über 2024 hinaus auf EU-Ebene nicht verlängert. Die Herbizide Gardo Gold und Dual Gold stehen daher in dieser Saison letztmalig zur Verfügung und müssen aufgebraucht werden. Die Aufbrauchfrist endet am 23. Juli 2024.

Das gleiche gilt auch für die Herbizid-Packs, in denen der Wirkstoff S-Metolachlor enthalten ist, z. B. Zintan Gold, Zintan Platin, Elumis Gold, Callisto-P-Dual, ACDC und ACDC forte. In Wasserschutzgebieten darf der Wirkstoff schon bereits jetzt nicht mehr zum Einsatz kommen.

Mechanische Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung

Der Striegel, dessen grundsätzliche Regulierung auf Entwurzelung und Verschüttung kleiner Unkräuter und Ungräser beruht, wird hauptsächlich im Fädchen- und Keimblatt-Stadium der Unkräuter eingesetzt. Bei diesen kleinen Unkräutern können Wirkungsgrade bis zu 80 % erzielt werden. Allerdings muss mit ca. 1 bis 3 % Kulturpflanzenverlust pro Striegeldurchgang gerechnet werden.

Der Striegeleinsatz beginnt mit dem – oft auch mehrmaligen – Blindstriegeln der Maisfläche. Voraussetzung für ein optimale Ergebnis ist das Arbeiten bei sonnigem und windigem Wetter auf abgetrocknetem und schüttfähigen Boden. Später dann kommt die Scharhacke mit Bandspritzeinrichtung zum Einsatz. Zwischen den Maisreihen arbeiten mehrere Hackwerkzeuge und schneiden das dort befindliche Unkraut ab.

Ausreichend Bodenfeuchtigkeit erforderlich

Für eine sichere Wirkung von Bodenherbiziden ist eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit zwingend erforderlich. Bodenherbizide, die bei trockenen Bedingungen appliziert wurden, entfalten ein erhebliches Potenzial, wenn sechs bis acht Tage nach der Anwendung Niederschläge fallen.

Saattermin nicht zu früh planen

Zwischen dem 2- und 8-Blatt-Stadium toleriert Mais so gut wie keine Begleit- bzw. Unkrautflora. Diese „kritische Phase“ mit einer äußert geringen Konkurrenzkraft des Maises gilt insbesondere für leichte, oberflächlich abtrocknende Böden und generell für Jahre mit geringen Niederschlägen. Die Unkrautbekämpfung beginnt deshalb bereits bei der Wahl des Saattermins. Damit das Zeitfenster von der Aussaat bis zum 8-Blatt-Stadium möglichst klein ausfällt, sollten zu frühe Saattermine vor dem Hintergrund einer effektiven Unkrautbekämpfung vermieden werden.

Eine Übersicht der aktuellen Packs und Mittel sowie Speziallösungen für bestimmte Problemunkräuter finden Sie auf der DMK-Website (Rubrik Produktion/Pflanzengesundheit/Unkrautbekämpfung).

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