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topplus GAP-Agrarförderung

Bis 15. November müssen Landwirte die Mindesttätigkeit nachweisen!

Wer einen GAP-Agrarantrag stellt, muss auf den Flächen eine Mindesttätigkeit erbringen. Das gilt auch für Brachflächen und Grünland. Die Frist dafür endet am 15. November.

Lesezeit: 3 Minuten

Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die eine Förderung aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) beantragt ist, muss bis 15. November eine Mindesttätigkeit stattfinden. Für die meisten Flächen ist der Nachweis mit der Ernte erbracht. Aber auch Brachflächen, Stilllegungen und Grünland müssen mindestens alle zwei Jahre eine Pflegemaßnahme als Mindesttätigkeit vorweisen.

"Wenn landwirtschaftliche Flächen im Antragsjahr nicht für die Erzeugung genutzt werden, sind sie nur dann förderfähig, wenn die Flächen in einem für die Erzeugung geeigneten Zustand (Anbau, Beweidung) erhalten werden", heißt es dazu in den Erläuterungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Umsetzung der GAP in Deutschland. Das wird Mindesttätigkeit genannt. Grundsätzlich wird als Mindesttätigkeit verlangt, einmal jährlich vor dem 16. November den Aufwuchs zu mähen und das Mähgut abzufahren (Mähen) oder den Aufwuchs zu zerkleinern und ganzflächig zu verteilen (Mulchen) oder eine Aussaat zum Zwecke der Begrünung durchzuführen, heißt es weiter.

Bei mehrjährigen Brachen muss allerdings nur mindestens alle zwei Kalenderjahre eine Pflegemaßnahme wie zum Beispiel das Mähen oder Mulchen der Brache außerhalb des Zeitraums vom 01.04. bis 15.08 vorgenommen werden, um eine landwirtschaftliche Mindesttätigkeit nachzuweisen.

Bayern: Nur wenige Betriebe müssen sich noch melden

Das bayerische Landwirtschaftsministerium weist die Landwirte darauf hin, bis zum 15. November den Nachweis der erforderlichen Mindesttätigkeit auf ihren Flächen über die App FAL-BY zu erbringen. Dieser Nachweis der Mindesttätigkeit wie Mähen oder Mulchen von Brachen und Grünland ist laut EU-Vorgaben notwendig, um Flächenförderungen gewähren zu können.

Nach Angaben des Ministeriums müssen sich allerdings nur Antragsteller von rund 16.500 Schlägen rückmelden, weil dort entweder die Bewirtschaftung noch nicht durchgeführt oder von der satellitengestützten Analyse nicht sicher erkannt wurde. Das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte bereits per E-Mail informiert.

Bei 98,4 % der insgesamt rund eine Million betroffenen Schläge in Bayern wurde dagegen die Durchführung erkannt oder als nicht erforderlich eingestuft. Das ist im Vergleich zum vergangenen Jahr eine Steigerung um fast 90.000 Schläge, berichtet das Landwirtschaftsministerium aus München. Bei bestimmten Brachen oder Vertragsnaturschutzflächen können die Landwirte in diesem Jahr auf die Tätigkeit verzichten. Auch dieses ist über FAL-BY in der entsprechenden Aufgabe mitzuteilen.

Wie schon bei Erkennung der Kulturarten im Sommer ist in Bayern auch jetzt eine hohe Beteiligung der betroffenen Antragsteller ersichtlich. Die rund 11.000 Betriebe, die jetzt aktiv werden mussten, haben bereits nach einer Woche rund 60 % ihrer Aufgaben bearbeitet oder begonnen.

Erledigt der Antragsteller die FAL-BY-Aufgaben nicht, überprüft nach dem 15. November der Prüfdienst der Landwirtschaftsverwaltung die Flächen. In diesen Fällen kann es allerdings zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, da der Sachverhalt vor einer Freigabe der Auszahlung EU-rechtlich zwingend geklärt werden muss.

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