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topplus Wölfe in Deutschland

Wann endet endlich die Sonderbehandlung für den Wolf?

Mit Tausenden Rissen allein in Brandenburg steigt der Druck auf Politik und Weidetierhalter. Letztere warten darauf, dass die EU den Schutzstatus des Wolfes senkt. Kommt Bewegung in die Gesetzgebung?

Lesezeit: 9 Minuten

In Deutschlands Wolfshotspot Brandenburg steht Jens Schreinicke zwischen seinen Jungrindern und blickt resigniert auf seine Herde. Eine zweijährige Färse kommt angelaufen, er streichelt ihren Kopf. „Die hier hat als Kalb einen Wolfsangriff überlebt – der hat sie an der Keule schwer verwundet“, erzählt Schreinicke. Der 51-jährige Mutterkuhhalter hält auf 130 ha Grünland rund 100 Uckermärker, eine DDR-Rasse aus den 1970er-Jahren, die auf Simmentaler Fleckvieh und Charolais basiert.

Das Leben mit Weidetieren im Wolfsgebiet

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Schreinicke kennt sich mit dem Wolf aus: Drei Angriffe haben seine eigenen Tiere getroffen, weitere Schadensfälle hat er bei Kollegen miterlebt. Seit acht Jahren ist er Wolfsbeauftragter des ­Landesbauernverbandes Brandenburg. In der Ortschaft Stücken südlich von Berlin stehen seine Kühe das ganze Jahr über draußen auf weitläufigen Flächen, angrenzend an ein großes Waldgebiet.

Ruft man sich die aktuellen Wolfszahlen ins Bewusstsein, bekommt der Wald etwas Bedrohliches. An die 600 Wölfe streifen laut der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) durch Brandenburg. In ganz Deutschland sind es mindestens 1.339 Tiere. Die Zahlen des DBBW beziehen sich auf ein Monitoring vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023. Der Deutsche Bauernverband (DBV) gibt deutlich höhere Werte an: Im Jahr 2024 rechnet er mit bis zu 3.000 Wölfen.

Die Übergriffe stiegen 2022 bundesweit um 17 % gegenüber dem Vorjahr, die geschädigten Nutztiere um 29 % auf insgesamt 4.366. Dabei sind die Tendenzen in den Bundesländern unterschiedlich – die mit den meisten Wolfsgebieten verzeichneten sogar eine leichte Abnahme, so auch Brandenburg. Dennoch meldete das Amt 2022 dort 1.115 Risse.

Schnell gelesen

  • Mit dem Wolf vermehren sich die ­Probleme für Landwirte. Die EU Kommission will daher den Schutzstatus senken.

  • Tierhalter wie Jens Schreinicke fordern einen jährlich definierten „Akzeptanz­bestand“ und wolfsfreie Gebiete z. B. im Alpenraum.

  • Das BMUV will Wölfe nach Rissen schneller entnehmen können. Alles da­rüber hinaus lehnt es ab.

Für Schreinicke ist jedes verletzte Nutztier eines zu viel. Daher richtet er wie viele Tierhalter seine Hoffnung auf eine potenzielle Bejagung.

Immer mehr Nutztierrisse: Wer muss jetzt handeln?

Damit Jäger den Wolf genau wie Wildschwein, Fuchs und Reh bejagen können, muss allerdings deren Schutzniveau sinken. Doch noch gehört der Wolf nach EU- und Bundesrecht zu den besonders schützens­werten Tieren. Vor allem aus Brüssel gibt es nun aber erste Anzeichen, diese strenge Vorgabe zu prüfen. Ansetzen müssten die Politiker an folgenden Gesetzeswerken:

  • Die Berner Konvention: Ein Vertrag internationalen Rechts zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen,

  • die darauf aufbauende Flora-Fauna-­Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU,

  • das Bundesnaturschutzgesetz und

  • das Landesrecht.

Weil der Druck in einzelnen Mitgliedstaaten steigt, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Die EU-Agrarminister unterstützen den Vorstoß der Kommission. Der Ball liegt jetzt bei den EU-Umweltministern. Aus Brüsseler Kreisen ist zwar zu vernehmen, dass diese an dem Thema arbeiten. Der Termin für eine offizielle Abstimmung steht jedoch noch aus.

Dass sich die Kommissionnach Bern richtet, ist ein starkes Signal.“

Der Ausschuss der Berner Konvention tagt im Dezember 2024 und wird in diesem Zuge voraussichtlich über den EU-Antrag entscheiden. Als betroffener Praktiker findet Schrei­nicke dafür klare Worte: „Dass sich die Kommission nach Bern richtet, ist ein starkes Signal.“

FFH stuft Wolfspopulation als „schlecht“ ein

Die Berner Konvention ist der erste Dominostein in einer Reihe von Gesetzen. Nach diesem Schritt darf die EU die FFH-Richtlinie anpassen, in der sie die Vorgaben der Berner Konvention umsetzt. Die FFH-Richtlinie steht für umfassenden Arten- und Biotopschutz und strebt einen „günstigen Erhaltungszustand“ der streng geschützten Tierarten an.

Obwohl die Wölfe sich rasant vermehren, gilt der Zustand als „ungünstig-schlecht“. Das liegt unter anderem daran, dass Experten ihn nur alle sechs Jahre neu ermitteln – zuletzt im Jahr 2019.

„Erst, wenn es Wölfe auch in bisher nicht vom Wolf besiedelten aber besiedelungsfähigen Gebieten gibt, und die Anzahl so groß ist, dass er auch langfristig in Deutschland ohne Inzuchterscheinungen überleben kann, kann sein Erhaltungszustand mit „günstig“ bewertet werden.“ So legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das Regelwerk der FFH-Richtlinie aus. Das klingt für viele Experten so: Der Wolf soll sich erst einmal gleichmäßig auf der gesamten Bundesfläche ausbreiten.

BMUV stellt sich beim Wolf quer

Aktuell sorgt die hohe Gefährdungsstufe für einen begrenzten Handlungsspielraum in wolfsbesiedelten Regionen. Doch wechselt das Raubtier von Anhang IV in Anhang V der FFH-­Richtline, könnte sich das ändern. Denn der Anhang V ­ermöglicht flexiblere ­Entnahmeregeln. „Will das Umweltministerium dann europarechtskonform handeln, müsste es das Bundesnaturschutzgesetz anpassen“, sagt Schreinicke.

Auch der DBV begrüßt den Vorstoß der Kommission. Auf einem Podium der Grünen Woche 2024 erklärt der Wildökologe Prof. Dr. Herzog, dass der ­gewünschte „günstige Erhaltungszustand“ gemäß dem Wortlaut der FFH-Richtlinie bereits erreicht sei und, dass die Auslegung des Bundesumweltministeriums „nur Steine sind, die wir uns selbst in den Weg legen.“

Stefan Tidow, ebenfalls Redner auf der Bühne des DBV und Staatssekretär des BMUV, hielt dagegen. Er bezeichnete den günstigen Erhaltungszustand als „Zukunftsmusik“. Denn einige Regionen seien noch nicht ausreichend besiedelt.

Klar ist, dass Weidetierhalter, besonders die aus den Wolfshotspots, jetzt handeln müssen. Welche Lösung bietet das BMUV?

Beschleunigte Wolfsentnahme ab Weidesaison 2024

Bereits Ende 2023 brachte die Grüne Umweltministerin Steffi Lemke einen beschleunigten Abschuss von Problemwölfen zum Start der Weidesaison 2024 auf den Weg. So sollen Jäger die Tiere ohne vorherigen DNA-Test und bereits nach dem ersten Riss innerhalb von 21 Tagen entnehmen dürfen. Die Voraussetzung: Der Tierhalter muss den Mindestschutz des jeweiligen Bundeslandes erfüllt haben.

Im vergangenen Jahr entnahmen Jäger bundesweit zwei Wölfe im Rahmen der Managementmaßnahmen. Diese Zahl könnte im kommenden Jahr deutlich steigen, sofern die neue Regelung in Kraft tritt.

Interview mit DJV-Präsident Dammann-Tamke

Im Interview mit top agrar erklärt der Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), Helmut Dammann-Tamke allerdings, dass die Umsetzung des BMUV-Vorschlages aus Sicht der Jäger kaum realisierbar sei. Das Interview lesen Sie hier.

Betroffene Länder ziehen an einem Strang

Da das konkrete Wolfsmanagement Ländersache ist, schlossen sich Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zusammen, um den BMUV-Vorschlag zum Schnellabschuss zeitnah und einheitlich aufzugreifen. Nach Sachsen und Niedersachsen hat Schleswig-Holstein den Wolf zudem jüngst ins Jagdrecht auf­genommen. Diese Schritte interpretieren Experten als Vorbereitung für eine kommende Anpassung des Schutz­status. Denn dann müsste der Wolf spätestens im Jagdrecht stehen. Bis dahin gilt eine ganzjährige Schonzeit.

Was will der Landwirt?

Jens Schreinicke reicht das nicht. Er schlägt einen sogenannten Akzeptanzbestand vor. In seinen Augen seien das 10 bis 15 Rudel für Brandenburg. Dafür sollen sich Nutztierhalter, Jäger, Biologen und Naturschützer in jedem Bundesland jährlich neu auf einen „Entnahmekorridor“ einigen – die Tierzahl, die Jäger entnehmen, bis dieser Akzeptanzbestand erreicht ist. Für den Küsten- und Alpenraum sowie dicht bewohnte Kulturlandschaften sieht er den Schlüssel in Wolfsausschlussgebieten. Dort habe der Wolf „nichts verloren“.

Leider sehe ich bei den Umweltschützern keine Kompromissbereitschaft – als würden wir gegen eine Wand reden.“

Er fasst zusammen: „So werden wir dem Arterhalt gerecht und können weiter unseren Beruf ausüben. Leider sehe ich bei den Umweltschützern keine Kompromissbereitschaft – als würden wir gegen eine Wand reden.“ Schreinicke geht sogar so weit und sagt „dass das BMUV nicht nach biologischen Erkenntnissen oder rechtlichen Möglichkeiten handelt, sondern rein ideologiegetrieben.“

Studienergebnis: Ist die Quotenjagd wirkungslos?

Eine Entnahmequote, wie Schreinicke und der DBV sie fordern, schließt das BMUV aus. Das Argument: Die Wolfsjagd sorge nicht zwingend für den erhofften Effekt. Das zeigt auch eine Studie der Mendel-Universität Brünn aus Tschechien. Hiernach habe die ungezielte Entnahme keinen signifikanten Einfluss auf die Anzahl gerissener Nutztiere. Das stellt die Wirksamkeit von Abschüssen als Managementwerkzeug durchaus infrage, so die Forscher. Sie empfehlen stattdessen den Einsatz von Schutzhunden und angemessenen Zäunen. Ein wichtiger Befund war jedoch, dass die Angriffe auf Schafe und Rinder stiegen, wenn die Zahl natürlicher Beutetiere sank.

In der Slowakei befindet sich der Wolf in Artikel V der FFH-Richtlinie. Im Studienzeitraum 2014 bis 2019 fand eine Quotenjagd über die Wintermonate statt. In die Betrachtung floss die Anzahl der Weidetierangriffe, die erjagten Wölfe sowie deren Ernährungsmuster. Nach diesem machten Nutztiere nur 0,5 % der Wolfsnahrung aus. Auch die Entwicklung der natürlichen Beutetierpopulationen berücksichtigten die Forscher. Schreinicke kritisiert die vereinfachte Darstellung. Der Zusammenhang sei für ihn klar: „Weniger Wölfe – weniger Risse.“

Herdenschutzmaßnahmen mangelhaft

Zäune und Hunde sollen laut Studien und Politik also die beste Lösung sein. Viele Landwirte scheinen den Herdenschutz jedoch nicht umgesetzt zu haben. Mehrere Landesämter geben an, dass 2022 in bis zu drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein bzw. nur ein eingeschränkter Mindestschutz vorhanden war. Die DBBW selbst zweifelt den Mindeststandard an und schreibt, dass dessen Anforderungen geringer seien, als die Schutzmaßnahmen, die für eine wirklich sichere Weidetierhaltung empfohlen werden. Die Mindestschutz-Anforderungen variieren von Bundesland zu Bundesland.

Echten Herdenschutz gibt es nur im Tierpark. Wir können doch nicht die ganze Landschaft verdrahten.“

In Brandenburg schreibt das zuständige Ministerium für Rinder gar keinen besonders wolfsabweisenden Zaun vor. Die Mutterkuhherde sei Schutz genug, um das Rissrisiko zu minimieren. Schreinicke verlor dennoch mehrere Kälber. Er zäunt seine Kühe mit einem elektrischen Vierfachdraht auf 90 cm Höhe ein (siehe Abbildung), den Abkalbebereich rüstet er auf 1,20 m hoch. Skeptisch ist er trotzdem: „Echten Herdenschutz gibt es nur im Tierpark. Wir können doch nicht die ganze Landschaft verdrahten.“ Damit spielt er neben dem eingeschränkten Wildwechsel auf den hohen Arbeitsaufwand beim Umzäunen und der Zaunpflege an.

Tipps gegen lästigen Bewuchs bei Elektrozäunen

Jeder, der im Sommer einmal Zäune freigeschnitten hat, weiß: Man kann kaum so schnell sensen, wie neuer Bewuchs nachschießt. Für den unteren Teil der Draht- und Litzenzäune ist der Pflegeaufwand immens. Die Litze in 20 cm Höhe sei jedoch die wichtigste, da die meisten Wölfe diesen Weg zum Ein­dringen wählen, wie der Herdenschutzfachmann Michael Sluiter von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen weiß.

Sluiter empfiehlt Tellermähwerke mit einer maximalen Aufbauhöhe von 20 cm, die sich sowohl für den Frontanbau als auch für den Heckanbau eignen (siehe Abbildung). Beim Kontakt mit dem Zaunpfahl schwenken die Unterzaunmäher zur Seite und bewegen sich direkt nach dem Hindernis wieder zurück. Auch Doppelmessermähwerke für den Anbau an kleinere Radlader eignen sich. Eine innovativere Alternative ist das Heißluftgebläse, das besonders bei Knotengeflechtzäunen effektiv ist. Diese gasbetriebene Technik ist deutlich teurer, kann aber Aufwuchs sowie Samen zerstören. Wer die Technik in der Praxis begutachten will, kann das am  7. Juni 2024  beim Landwirtschaftlichen Bildungszentrum in Echem machen. Dort findet erstmals eine ganztägige Messe rund um den praktischen Herdenschutz statt.

Für ein Wettrüsten mit dem Wolf fehlen uns die Kapazitäten“

Auf der Fahrt durch Brandenburg sieht man hohe Zaunpfähle und Fünffachdraht am Straßenrand: Augenscheinlich haben die Landwirte hier bereits gut investiert. „Das kann nicht ewig so weitergehen. Für ein Wettrüsten mit dem Wolf fehlen uns die Kapazitäten“, fasst Schreinicke zusammen. Aktuell kommt jedoch Bewegung in die Wolfspolitik – wenn auch gemächlich.

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