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EU-Kommission will 2022 ökologische Vorrangflächen für alle Feldfrüchte freigeben

Landwirte sollen 2022 auf den ökologischen Vorrangflächen alle Feldfrüchte anbauen können. Offen ist, inwieweit Düngung und Pflanzenschutz dort erlaubt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Kommission plant, auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) den Anbau aller Ackerkulturen, also auch von Halmgetreide und Mais, zuzulassen. Dies geht aus einem aktuellen Mitteilungsentwurf EU-Kommission hervor, der Mittwoch in Brüssel vorgestellt werden soll.

Bisher nur Eiweißpflanzen vorgesehen

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Bisher hatte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erklärt, dass lediglich Proteinpflanzen ohne Einschränkungen angebaut werden dürften und die Beweidung der Brachflächen zugelassen sein sollen. In dem Entwurf der Mitteilung heißt es, dass über einen Durchführungsrechtsakt den Mitgliedstaaten „ausnahmsweise und vorübergehend“ ermöglicht werden solle, von „bestimmten Greening-Verpflichtungen“ abzuweichen.

Erlaubnis von Pflanzenschutz und Dünger unklar

Insbesondere könne der Anbau „beliebiger Kulturen“ auf brachliegenden Flächen, die Teil der ÖVF sind, im Jahr 2022 zugelassen werden. Unklar scheint derweil, ob dies auch die Nutzung konventioneller Anbaumethoden wie die Gabe von Pflanzenschutzmitteln oder mineralischer Düngemittel einschließt. Klare Aussagen finden sich in dem Mitteilungsentwurf nicht. Des Weiteren wird betont, dass die Höhe der Greening-Zahlungen beibehalten werden solle.

Deutschland gibt bisher nur Brachen und Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutz frei

Für Deutschland hatte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) Anfang März zugesagt, dass er 2022 die Ökologischen Vorrangflächen in den Kategorien Brache und Zwischenfrüchte als Futter freigeben will. Der Flächenumfang liegt dafür laut dem BMEL bei rund 1,06 Mio. ha Zwischenfrüchte-Flächen und 0,17 Mio. ha Brache. Allerdings sollen in Deutschland bisher bezüglich Düngung und Pflanzenschutz die geltenden Regeln beibehalten werden, teilt das BMEL gegenüber top agrar mit. Damit ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen ÖVF nicht zulässig. Zudem dürfen die Brachflächen nicht gedüngt werden. Auf ökologischen Vorrangflächen der Kategorie Zwischenfrüchte ist zwar nicht die Düngung aber der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngemitteln und Klärschlamm verboten.

Biobetriebe sollen konventionelle Eiweißfuttermittel nutzen dürfen

Beim Agrarrat in Brüssel am Montag begrüßte Deutschland grundsätzlich das von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Märkte. BMEL Staatsekretärin Silvia Bender regte zudem an, EU-weit als zeitlich begrenzte Maßnahme konventionelle Futtermittel in Bio-Eiweißfuttermitteln zu nutzen. Deutschland machte außerdem seine Unterstützung für eine europäische Eiweißstrategie deutlich. Sich vom Import von eiweißhaltigen Futtermitteln unabhängig zu machen, sei eine Lehre dieser Tage, die auch Hand in Hand gehe mit Initiativen wie dem Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie, sagte Bender.

Rukwied: EU-Vorschläge auch in Deutschland nutzen

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßte die ersten Vorschläge der EU-Kommission, die Landwirte zu unterstützen und 2022 die Bewirtschaftung von Brachflächen zu erlauben, um auf diesen Flächen zum Beispiel Sonnenblumen, Soja oder Mais anbauen zu können. „Wir müssen alles daran setzen, die eigene Erzeugung innerhalb der EU zu stabilisieren“, sagte er. Wenn der EU-Agrarministerrat den Anbau von Eiweiß- und Energiepflanzen auf ökologischen Vorrangflächen empfehle, dann sollte das in Deutschland wie in der gesamten EU zu gleichen Bedingungen umgesetzt werden, so Rukwied.

Der DBV forderte zudem, dass Deutschland die von der EU-Kommission mobilisierte Krisenreserve zu nutzen. „Diese Krisenreserve muss auch in Deutschland zügig aktiviert werden, um Landwirte angesichts der Kostenexplosion zu unterstützen“, sagte Rukwied. Einen finanziellen Rückgriff auf die EU-Direktzahlungen für Landwirte lehnte Rukwied aber ab.

In unserem Liveticker informieren wir Sie laufend über die Auswirkungen des Konflikts auf die Agrarmärkte und weitere Entwicklungen in der Energiekrise.

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