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topplus Neue Ausnahmen für GLÖZ

EU will Änderungen in der Agrarpolitik noch im April abschließen

Die nächsten Änderungen bei Stilllegung, Fruchtfolge und Bodenbedeckung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen im Eilverfahren kommen. Das EU-Parlament verzichtet auf Beratungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Europäische Parlament will Änderungen in der Agrarpolitik zugunsten der Landwirte im Eilverfahren durchbringen. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag dafür, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ausnahmen von Umweltauflagen und Kontrollen ausnahmsweise ohne zusätzliche Beratungen in den Ausschüssen des Parlaments passieren zu lassen. Bei der Abstimmung sprachen sich 432 Abgeordnete für das Eilverfahren aus, 155 stimmten dagegen. Insgesamt 13 EU-Politiker wollten sich nicht positionieren.

Entscheidung vor der Europawahl

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Damit kann das EU-Parlament bei der letzten Sitzung vor den Europawahlen in der Woche vom 22. April den Weg für die Änderungen frei machen. Möglicherweise wird der Umweltausschuss vorher noch ein Rechtsgutachten präsentieren. Die Koordinatoren hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Schnellverfahrens geäußert.

Unter den EU-Mitgliedstaaten hatten die Vorschläge bereits Ende März eine Mehrheit gefunden. Dabei geht es vor allem um Änderungen bei den seit 2023 geltenden GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen). Dort sollen die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bekommen. Sie sollen damit einfacher Ausnahmen für Landwirte erlassen können.

Konkret schlägt die EU-Kommission vor, folgende GLÖZ-Standards dauerhaft zu ändern:

  • GLÖZ 1 (Dauergrünland): Bereits Ende Februar hatte die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zum Grünlandumbruch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu lockern.

  • GLÖZ 7 (Fruchtwechsel): Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Fruchtwechsel unter GLÖZ 7 weniger streng auszulegen. Landwirte sollen demnach statt eines echten und schlaggenauen Fruchtwechsels mit einer Anbaudiversifizierung GLÖZ 7 erfüllen können.

  • GLÖZ 8 (4 %-Stilllegung): Die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes eines Betriebs will die EU-Kommission bis einschließlich 2027 abschaffen. Stattdessen sollen sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, eine Öko-Regelung zu entwerfen, die Landwirte zusätzlich zur Basisprämie entlohnt, wenn Sie Flächen stilllegen oder Landschaftselemente anlegen. In Deutschland gibt es so eine Öko-Regelung bereits.

Mehr und schnellere Ausnahmen

Für die GLÖZ-Standards 5, 6, 7 und 9 (Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung, Fruchtwechsel, sensibles Dauergrünland) will Brüssel den Mitgliedstaaten deutlich kurzfristigere Ausnahmen ermöglichen - beispielsweise durch Extremwetter oder für bestimmte Kulturen oder Bodentypen.

Kleine Betriebe, keine Kontrollen

Landwirte mit weniger als 10 ha Betriebsfläche will die EU-Kommission komplett von Kontrollen der GAP-Auflagen, der sogenannten Konditionalität, befreien. Laut EU-Kommission sind das immerhin 65 % der Subventionsempfänger.

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