Redispatch 2.0

Der Gesetzgeber will mit dem „Redispatch 2.0“ ein völlig neues Netzmanagement einführen. Basis dafür ist das „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ (NABEG) aus dem Jahr 2019.

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Der Gesetzgeber will mit dem „Redispatch 2.0“ ein völlig neues Netzmanagement einführen. Basis dafür ist das „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ (NABEG) aus dem Jahr 2019. Es legt fest, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber und 875 Verteilnetzbetreiber in Deutschland bis zum 1. Oktober ein neues Netzengpassmanagement einführen soll. Ziel ist es, die Zahl der Abschaltungen nach dem bisherigen Einspeisemanagement (EisMan) zu reduzieren und die Kosten dafür insgesamt zu senken.

Das Redispatch 2.0 hat auch große Auswirkungen auf landwirtschaftliche Biogasanlagen, Solaranlagen, Windräder, Speicher oder Erdgas-BHKW. Denn alle bestehenden und neuen Anlagen ab 100 kW Leistung aus ganz Deutschland werden dabei einbezogen.Beim konventionellen Redispatch, also den Maßnahmen zur Beseitigung des Netzengpasses, wurden bislang nur Großanlagen ab 10 MW Leistung einbezogen. Sollte diese Maßnahme nicht ausreichen, können zusätzlich auch Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt werden, um das Stromnetz zu schützen.

Beim Redispatch 2.0 sollen mögliche Engpässe schon im Vorfeld aufgespürt und mit geeigneten Gegenmaßnahmen vermieden werden. Weil auch kleine Anlagen ab 100 kW beteiligt sind, soll sich ein Engpass schneller auf lokaler Ebene auflösen lassen als es bisher der Fall war. Das soll die Kosten senken, aber auch die Systemstabilität erhöhen. Allerdings sind noch sind viele Fragen zur Einführung von Redispatch 2.0 offen. Darum wollen wir Sie mit regelmäßigen Berichten auf dem Laufenden halten.

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