Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

GLÖZ

Das müssen Sie im Ackerbau jetzt für die GAP 2024 beachten

Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6), Fruchtwechsel (GLÖZ 7), Stilllegung (GLÖZ 8): Mit der Ernte der Hauptkultur ­beginnt für einige Auflagen der GAP nun der relevante Zeitraum.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit der Ernte der Hauptkultur ­2023 beginnt für einige Auflagen der GAP nun der relevante Zeitraum. Folgendes ist jetzt wichtig:

Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6): Auf mindestens 80 % der Ackerfläche ist vom 15.11. bis 15.1. eine Mindestbodenbedeckung Pflicht. Um diese zu erfüllen, können Sie z. B. die Stoppeln der Vorfrucht ohne jegliche Bearbeitung stehen lassen oder nach der Ernte eine mulchende, nicht wendende ­Bodenbearbeitung durchführen. Auch der Anbau mehrjähriger Kulturen, Winterkulturen, Zwischenfrüchte oder eine Mulchauflage ist möglich.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Fruchtwechsel (GLÖZ 7): Die Vorschriften zum Fruchtwechsel gelten erstmals für das Anbaujahr 2024. Ab dann hat dieser jährlich auf mindestens 33 % der Ackerfläche eines Betriebes zu erfolgen. Auf weiteren 33 % kann man die Kulturen entweder jährlich wechseln oder ­alternativ Zwischenfrüchte bzw. Untersaaten anbauen. Zwischenfrüchte muss man dabei vor dem 15.10. säen und ­genau wie die Untersaat bis zum 15.02. auf der Fläche stehen lassen. Spätestens im dritten Jahr müssen Sie dann auf allen Ackerflächen eines Betriebes eine andere Kultur anbauen (erstmals 2023, Bezugsjahre 2022 und 2023).

Stilllegung (GLÖZ 8): Sie müssen 4 % der eigenen Ackerfläche stilllegen, ­sofern Sie mehr als 10 ha zum 15.05.2024 bewirtschaften. Der Zeitraum für die ab 2024 geforderten 4 % Stilllegung beginnt bereits unmittelbar nach dieser Hauptfruchternte. Damit kann die Vorgabe bereits jetzt wichtig für die Anbauplanung sein. Die reguläre Mindestgröße der Stilllegung liegt bei 0,1 ha. Am besten legt man sie vorzugsweise neben Gräben an.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.